Zypries will Rechte der Patienten stärken

Berlin (dpa) - Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will die Rechte der Patienten stärken. In einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa schlug die Ministerin vor, in der nächsten Legislaturperiode ein entsprechendes einheitliches Gesetzbuch zu schaffen.

Dabei soll auch über die Verbesserung von Patientenrechten diskutiert werden. Sie wies darauf hin, dass derzeit die Patientenrechte in Deutschland in vielen Gesetzen verstreut seien und zu einem guten Teil nur auf Gerichtsurteilen beruhten. «Ein Gesetz, in dem jeder seine Rechte und Pflichten nachlesen kann, bringt Klarheit und Sicherheit», meinte die SPD-Politikerin. Eine «Angstmedizin» wegen erhöhter Rechtsstandards will sie aber vermeiden.

«Wir wollen Verbesserungen bei der Patientensicherheit», betonte Zypries. Die Justizministerin machte sich auch für den Aufbau von Fehlermeldesystemen im Gesundheitswesen stark. In Deutschland werden nach Schätzungen von Experten jährlich tausende Verfahren um Diagnose- und Behandlungsfehler geführt.

Als Beispiel verwies sie auf die Pflichten der Ärzte zur Aufklärung der Patienten. «Wir haben bereits eine strenge Haftung für Aufklärungsfehler», betonte sie. «Sie schützt das Selbstbestimmungsrecht so gut wie in keinem anderen europäischen Land.» Die Einzelheiten zur Aufklärungspflicht und Haftung ständen aber nicht im Gesetz, sondern seien von den Gerichten über Jahrzehnte entwickelt und fortgeschrieben worden. «Wenn wir das gesetzlich festschreiben, verdeutlichen wir den Ärzten die Rechtslage und verleihen ihr mehr Nachdruck. Und die Patienten wissen besser Bescheid.»

Die Ministerin zeigte sich offen für eine Debatte über eine Verbesserung der Beweisregeln, eine Schlüsselfrage in Arzthaftungsprozessen. Auch hier ist nach ihren Worten die Rechtsprechung bereits in der Vergangenheit den Patienten entgegengekommen und gewähre zum Teil deutliche Beweiserleichterungen: «Kommt es zum Beispiel nach einer Operation zu Komplikationen und ist dem Arzt ein schwerer Schnitzer nachweisbar, dann muss er nachweisen, dass es die Probleme auch ohne seinen Fehler gegeben hätte», erläuterte die Ministerin.

«Wir werden prüfen, ob wir hier noch weiter gehen können.» So müsse geschaut werden, ob die Beweiserleichterung zum Beispiel schon bei einfachen Behandlungsfehlern eingeführt werden könne. «Dabei müssen wir aber vorsichtig sein: Oft haben Patienten eine Grunderkrankung, auf der die eingetretenen Probleme auch beruhen können.» Außerdem sei niemandem geholfen, wenn die Ärzte nicht mehr an den Patienten, sondern nur noch an ihr eigenes Risiko denken würden. «Wir wollen keine Angstmedizin», betonte Zypries.

In dem Gesetz will Zypries auch die Pflicht zur Dokumentation festschreiben. «Eine gute Dokumentation von Befunden und Therapien ist entscheidende Voraussetzung für die sachgerechte und fehlerfreie Weiterbehandlung. Wir wollen etwa regeln, was in den Krankenunterlagen festgehalten werden muss und dass sich Patient und Hinterbliebene die Dokumentation ansehen können.»

Die Ministerin sprach sich auch «für den Aufbau von Fehlermeldesystemen und ein konsequentes Fehlermanagement» im Gesundheitswesen aus. Solche Systeme gebe es schon in vielen Risikobereichen, etwa im Luftverkehr, erinnerte Zypries. «Das Modell lässt sich auch für medizinische Behandlungen nutzen. Es muss allerdings so organisiert sein, dass nicht die Angst vor Sanktionen Fehlermeldungen verhindert - wir wollen niemanden an den Pranger stellen.» Zur Umsetzung müssten sich gegebenenfalls Struktur und Organisation des Behandlungsablaufs ändern. «Über die Einzelheiten müssen wir noch diskutieren.»

Gespräch: Ulrich Scharlack, dpa

Justiz / Patienten
23.08.2009 · 11:29 Uhr
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