Zalando verliert Rechtsstreit: EU-Gericht bestätigt Einstufung als große Online-Plattform
Das EU-Gericht hat entschieden, dass Zalando als «sehr große Online-Plattform» einzustufen sei, was zu strengeren Regularien für den Berliner Dax-Konzern führen wird. Die Richter in Luxemburg lehnten die Klage Zalandos gegen die Entscheidung der EU-Kommission ab, die im Rahmen des Digital Services Act (DSA) getroffen wurde.
Der Digital Services Act soll gewährleisten, dass illegale Inhalte von Drittanbietern auf schnellstem Wege von Plattformen entfernt werden. Im April 2023 war Zalando von der EU-Kommission als sehr große Plattform bezeichnet worden, basierend auf einer Schätzung von 83 Millionen aktiven Nutzern monatlich in der EU. Dabei hatte die Kommission angenommen, dass Zalando die Grenze von 45 Millionen aktiven Nutzern überschreite, die für diese Einstufung relevant ist.
Zalando hatte argumentiert, dass es sich aufgrund seines Geschäftsmodells, das sowohl eigene als auch durch Partnerprogramme bereitgestellte Produkte umfasst, nicht um eine klassische Plattform handle. Zudem bestritt das Unternehmen die Interpretation der Nutzerzahlen. Dennoch hielt das Gericht die Einstufung für gerechtfertigt, da der Konzern nicht aufzeigen konnte, welche Nutzer der Dritteinhalte zuzurechnen sind.
Der Fall verdeutlicht die Herausforderungen, denen sich Unternehmen im digitalen Zeitalter stellen müssen, insbesondere wenn sie sowohl eigene als auch fremde Produkte über ihre Plattformen vertreiben. Zalando hat nun die Möglichkeit, gegen das Urteil Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof einzulegen.

