Wettbewerbswächter: Bußgelder gegen Kartelle auf niedrigem Niveau

In diesem Jahr hat das Bundeskartellamt in Bonn lediglich Bußgelder in Höhe von zehn Millionen Euro wegen Kartellvergehen verhängt, was einen deutlichen Rückgang im Vergleich zu den 26 Millionen Euro des Vorjahres darstellt. Diese Schwankungen in der jährlichen Gesamtsumme sind keine Seltenheit — große Verfahren können die Bußgeldsumme in einem Jahr massiv in die Höhe treiben und danach eine Flaute hinterlassen. Tatsächlich waren es im Jahr 2023 nur magere 2,8 Millionen Euro, unter anderem aufgrund von Verzögerungen durch die Corona-Pandemie.
Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass die Bußgeldsummen für Kartellvergehen im letzten Jahrzehnt weitaus höher waren. Das Jahr 2014 markierte einen Höchststand mit 1,1 Milliarden Euro. Auch 2019 stachen mit 848 Millionen Euro heraus, von denen der Großteil auf eine Strafzahlung von Stahlherstellern fiel, die Preisabsprachen bei Blechen getroffen hatten.
Ein prominentes Beispiel für die aktuelle Situation ist Sennheiser. Der niedersächsische Hersteller von Audioprodukten, vor allem bekannt für seine Kopfhörer, musste in diesem Jahr sechs Millionen Euro zahlen, da das Unternehmen Händler beeinflusst haben soll, um höhere Ladenpreise zu erzielen.
Kartellabsprachen sind generell untersagt, da sie den Wettbewerb hemmen und für die Kunden höhere Kosten bedeuten. Oft tun sich Unternehmen jahrelang zusammen, bis einer der Beteiligten auspackt und sich so durch die Kronzeugenregelung vor einer Geldbuße schützen kann. Unterstützt werden die Ermittlungen durch ein anonymes Meldesystem, über das dieses Jahr 600 Hinweise eingegangen sind.
Laut Behördenchef Andreas Mundt sind die rechtlichen Hürden für Kartellverfahren hoch und es sei nicht immer einfach, genügend Beweise zu erbringen. Umso wichtiger seien moderne Ermittlungsmethoden, neue IT-gestützte Auswertungswerkzeuge und das bewährte Hinweisgebersystem.

