„Wer Personal vorschreibt, muss es auch finanzieren“
Scharfe Kritik des VPKA Bayern am Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
München, 21.04.2026 (lifePR) - Der Verband der Privatkrankenanstalten Bayern (VPKA) übt scharfe Kritik an dem vor wenigen Tagen bekannt gewordenen Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Aus Sicht des Verbandes bleibt der Entwurf hinter zentralen Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit zurück, verschärft bestehende Fehlanreize und belastet Krankenhäuser sowie Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen finanziell massiv.
„Der Referentenentwurf ist in seiner jetzigen Form inakzeptabel“, erklärt Michael Strobach, Geschäftsführer des VPKA Bayern. „Er verlangt von den Einrichtungen finanzielle Beiträge zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, verweigert ihnen aber zugleich die unternehmerischen Instrumente, mit denen sie wirtschaftlich auf diese Belastungen reagieren könnten. Das ist widersprüchlich und in der Praxis nicht tragfähig.“
Widerspruch auflösen
„Grundsätzlich sind die Krankenhäuser sowie Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen bereit, ihren Beitrag zur Begrenzung der Gesundheitskosten zu leisten“ unterstreicht Strobach. Jedoch bestehe im aktuellen Referentenentwurf ein zentraler Widerspruch, den es aufzulösen gelte: „Krankenhäuser sollen einerseits durch Steigerungsraten unterhalb der Grundlohnrate zur Sanierung der GKV-Finanzen beitragen, werden andererseits aber durch starre Personalnachweise jeglichen wirtschaftlichen Spielraums beraubt.“
Budgetkürzungen und Tarifpolitik auf Kosten der Kliniken
Besonders problematisch ist aus Sicht des Verbandes die Streichung der Meistbegünstigungsklausel. Zukünftig soll nicht mehr der höhere Wert von Grundlohnrate bzw. Orientierungswert gelten, sondern der niedrigere, der darüber hinaus in den Jahren 2027 bis 2029 nur mit einem pauschalen 1%-igen Abschlag gewährt werden soll. Hinzu kommt die Streichung der Refinanzierung tarifbedingter Personalkosten. „Hier offenbart sich ein fundamentaler Widerspruch politischen Handelns: Tarifverträge werden politisch eingefordert, ihre Finanzierung aber nicht mehr gewährleistet“, sagt Strobach.
Darüber hinaus verlangt der VPKA Bayern für somatische Akutkrankenhäuser die Streichung und finanzielle Wiedereingliederung des Pflegebudgets in das DRG-System sowie die Streichung der nicht evidenzbasierten Pflegepersonaluntergrenzen. Für Akutkrankenhäuser für psychisch Kranke fordert der Verband die Streichung der Personalvorgaben durch die PPP-Richtlinie. „Nur so erhalten die Krankenhäuser die nötige Verantwortung für den Personaleinsatz zurück, können wirksame Kostenentlastungen organisieren, die Versorgung effizienter und günstiger gestalten und zugleich Bürokratie abbauen und damit ihren Anteil an dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz leisten.“
Bund zieht sich aus Verantwortung
Kritisch bewertet der VPKA Bayern außerdem die Weigerung des Bundes, für Bürgergeldempfänger kostendeckende Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu übernehmen. Damit werde eine gesamtstaatliche Aufgabe auf Beitragszahlende und Leistungserbringer abgewälzt. „Wenn sich der Bund seiner finanziellen Verantwortung entzieht und die Lasten stattdessen bei Versicherten und Einrichtungen ablädt, ist das weder fair noch nachhaltig“, so Strobach. „Würde der Bund seiner Verpflichtung nachkommen, ließen sich die Belastungen deutlich gerechter verteilen.“
Mit Blick auf die anstehende Umsetzung der Krankenhausreform warnt der Verband vor erheblichen Folgen für die Versorgungslandschaft, insbesondere im ländlichen Raum.
Verbände im Eilverfahren abgefertigt
Massive Kritik übt der Verband zudem am Verfahren. Der über 150 Seiten umfassende Referentenentwurf wurde den Verbänden erst am Donnerstag übermittelt, die Frist zur Abgabe der Stellungnahmen endete bereits am darauffolgenden Montag um 9 Uhr. „In einer derart kurzen Frist ist eine sorgfältige und differenzierte Bewertung der weitreichenden Regelungen faktisch nicht möglich“, stellt Strobach klar. „Das erweckt den Eindruck, dass eine ernsthafte fachliche Einbindung der betroffenen Verbände politisch gar nicht gewollt ist.“
Sein Fazit: „Dieser Entwurf ist inhaltlich widersprüchlich, wirtschaftlich gefährlich und auch im Verfahren nicht akzeptabel. Wer Krankenhäusern derart massive finanzielle Lasten auferlegt, ihnen aber zugleich jede wirtschaftliche Flexibilität nimmt und Verbände im Eilverfahren abfertigt, darf sich über Vertrauensverlust und Versorgungsprobleme nicht wundern. In seiner jetzigen Form ist dieser Referentenentwurf nicht zustimmungsfähig.“


