Weniger Kinder und Jugendliche vom Jugendamt in Obhut genommen

28. Juli 2025, 08:07 Uhr · Quelle: dts Nachrichtenagentur
Die Jugendämter in Deutschland haben 2024 weniger Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Ein Blick auf die Gründe für den Rückgang und die Entwicklungen im Jugendhilfesystem.

Wiesbaden - Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2024 rund 69.500 Kinder oder Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut genommen. Das waren gut 5.100 Jungen und Mädchen weniger als im Jahr zuvor (-sieben Prozent), teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Montag mit. Damit ist die Zahl der Schutzmaßnahmen erstmals wieder zurückgegangen, nachdem sie zuvor drei Jahre in Folge angestiegen war.

Zurückzuführen ist der Rückgang auf die Entwicklung der Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland: Deren Zahl ist 2024 im Vergleich zum Vorjahr um rund 8.500 Fälle gesunken (-22 Prozent). Gleichzeitig stieg die Fallzahl aber durch dringende Kindeswohlgefährdungen um knapp 2.600 Fälle (+zehn Prozent) und durch Selbstmeldungen von betroffenen Jungen oder Mädchen um rund 850 Fälle an (+zehn Prozent).

Trotz ihres Rückgangs wurden 2024 die meisten Schutzmaßnahmen (44 Prozent) aufgrund von unbegleiteten Einreisen durchgeführt. Dazu zählten vorläufige Inobhutnahmen (24 Prozent), die direkt nach der Einreise eingeleitet wurden, und reguläre Inobhutnahmen (20 Prozent), die in der Regel - nach einer bundesweiten Verteilung der Betroffenen - daran anschließen. Weitere 42 Prozent der Schutzmaßnahmen erfolgten wegen dringender Kindeswohlgefährdungen und 13 Prozent aufgrund von Selbstmeldungen, also weil Kinder oder Jugendliche aus eigenem Antrieb Hilfe beim Jugendamt gesucht hatten.

Neben der unbegleiteten Einreise (44 Prozent) zählten 2024 zu den häufigsten Anlässen für eine Schutzmaßnahme: Überforderungen der Eltern (25 Prozent), Vernachlässigungen (zwölf Prozent), körperliche Misshandlungen (elf Prozent) und psychische Misshandlungen (acht Prozent).

Während im Vergleich zu 2023 vor allem unbegleitete Einreisen an Bedeutung verloren haben, sind die Nennungen bei neun von insgesamt 13 möglichen Anlässen gestiegen: Am größten war das Plus bei körperlichen Misshandlungen (+1.026 Nennungen) und Vernachlässigungen (+939 Nennungen). Deutlich zugenommen haben auch Überforderungen der Eltern (+896 Nennungen) und psychische Misshandlungen (+843 Nennungen). Bei den Anlässen waren Mehrfachnennungen möglich.

Während der Schutzmaßnahme wurden gut drei Viertel (77 Prozent) der Betroffenen in einer Einrichtung und knapp ein Viertel bei einer geeigneten Person oder in einer betreuten Wohnform untergebracht. Dabei konnte zwar knapp jeder dritte Fall (30 Prozent) in weniger als einer Woche beendet werden, jeder fünfte Fall (21 Prozent) dauerte allerdings drei Monate oder länger. Im Schnitt endete eine Inobhutnahme nach 62 Tagen - also gut zwei Monaten.

Vergleichsweise schnell beendet werden konnten zum Beispiel Schutzmaßnahmen aufgrund von Selbstmeldungen der betroffenen Jungen oder Mädchen: 2024 dauerten sie im Schnitt 36 Tage. Höher war der Klärungs- und Hilfebedarf offenbar bei dringenden Kindeswohlgefährdungen. In diesen Fällen endete die Inobhutnahme im Schnitt erst nach 57 Tagen. Am längsten dauerten die Maßnahmen nach unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland: Mit durchschnittlich 74 Tagen waren sie gut doppelt so lang wie bei den Selbstmeldungen (36 Tage).

Im Vergleich zum Vorjahr stieg die durchschnittliche Dauer der Schutzmaßnahmen um zwölf Tage - also knapp zwei Wochen - an. Das Plus betrifft sowohl Selbstmeldungen (+vier Tage) als auch Fälle von dringender Kindeswohlgefährdung (+drei Tage). Am höchsten fiel der Zuwachs aber bei den Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise aus: Mit 23 Tagen lag er fast zweimal über dem Durchschnitt (zwölf Tage).

Im Anschluss an die Inobhutnahme kehrte etwa ein Viertel (24 Prozent) der Minderjährigen an den vorherigen Aufenthaltsort zurück. Weitere 45 Prozent der Kinder oder Jugendlichen wurden nach der Schutzmaßnahme an einem neuen Ort untergebracht, und zwar am häufigsten in einem Heim, einer betreuten Wohngruppe oder einer anderen Einrichtung.

In jeweils etwa jedem zehnten Fall wurden die Betroffenen von einem anderen Jugendamt übernommen (neun Prozent) oder beendeten die Inobhutnahme selbst (13 Prozent), teils auch, indem sie aus der Maßnahme ausrissen. In weiteren neun Prozent der Fälle wurde die Inobhutnahme anderweitig beendet. Diese Angaben zum Maßnahmen-Ende beziehen sich nur auf reguläre Inobhutnahmen (ohne vorläufige Inobhutnahmen).

Vermischtes / Deutschland / Familien / Gesellschaft
28.07.2025 · 08:07 Uhr
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