Welche Angaben und Dokumente werden für ein Verkehrswertgutachten im Sinne des §194 BauGB benötigt?
15. Dezember 2019, 17:27 Uhr · Quelle: Pressebox
Walldorf, 15.12.2019 (PresseBox) - Vollgutachten sind sehr umfangreich und haben vor Gericht Bestand. Das Finanzamt möchte es zum Beispiel für die Erbschaftssteuer haben. Ein Gericht benötigt zum Beispiel für eine Zwangsversteigerung ein Vollgutachten.
Das Vollgutachten sollte folgende Inhalte haben:
1. Deckblatt und Inhaltsangabe
[*]Ergebnisse der Auswertung in Kurzform
[*] Vorbemerkungen
[*] Anlagen
Bei der Bewertung werden noch folgende Gebäudeteile und deren Eigenschaften berücksichtigt.
Es kommen noch folgende Unterlagen bei der Bewertung einer Wohnung noch hinzu:
Das Vollgutachten sollte folgende Inhalte haben:
1. Deckblatt und Inhaltsangabe
[*]Ergebnisse der Auswertung in Kurzform
[*] Vorbemerkungen
- Auftragsnummer und Angaben zum Auftraggeber
- Immobilienbesichtigungen
- Berücksichtigte Unterlagen
- Bewertungsgrundlagen
- Inhalte des Grundbuchs
- Belastungen des Grundstücks und Rechte am Grundstück
- Lagebeurteilung unterteilt in Makro- und Mikrolage
- Bebauung in der Umgebung
- Erschließungsgrad inklusive Straßenbau
- Beurteilung der Lage des Grundstücks
- Baujahr und Gebäudeart
- Zustand des Gebäudes (Aus- und Umbauten, Stand Haustechnik)
- Energieeffizienz (Nachweis durch Energieausweis)
- Minderung des Gebäudewertes durch Bauschäden/Baumängel
- Wertsteigerungen durch Modernisierung
- Restnutzungsdauer
- Außenanlagen samt Garten und anderen Anlagen
- Beschreibung des Grundrisses
- Aktuelle Nutzung des Gebäudes
- Denkbare Nutzung des Gebäudes
- Eigennutzung oder Mietobjekt mit Mietverträgen
- Vermietbarkeit
- Bodenwerte gemäß Bodenrichtwertkarten
- Gebäudewertermittlung mittels unterschiedlicher Verfahren:
- Sachwertverfahren
- Ertragswertverfahren
- Vergleichswertverfahren
[*] Anlagen
- Baupläne, Flurkarte, Grundrisse
- Mietverträge / Pachtverträge / Grunddienstbarkeiten
- Energieausweis / Energiepass
- Bilder der Immobilie
Bei der Bewertung werden noch folgende Gebäudeteile und deren Eigenschaften berücksichtigt.
- Keller
- Fassade
- Fenster
- Dach
- Decken
- Elektrische Leitungen des Hauses
- Heizungsanlage
- Feuchtigkeit
- Pilzbefall oder andere Schädlinge
- Energetischer Zustand eines Gebäudes
- Rechtliche Aspekte (Denkmalschutz oder Rechte Dritter)
- Technischer Zustand
- Bausubstanz mit gesundheitsschädlichen Substanzen
- Immissionen
Es kommen noch folgende Unterlagen bei der Bewertung einer Wohnung noch hinzu:
- Aufteilungsplan
- Teilungserklärung
- Instandhaltungsrücklagen
- Wirtschaftsplan (Höhe der monatlichen Kosten)
- Wohngeldabrechnung
- Protokolle der Eigentümerversammlungen
- Miet- und Pachtverträge bei vermieteten Immobilien

