Walldorf, 15.12.2019 (PresseBox) - Vollgutachten sind sehr umfangreich und haben vor Gericht Bestand. Das Finanzamt möchte es zum Beispiel für die Erbschaftssteuer haben. Ein Gericht benötigt zum Beispiel für eine Zwangsversteigerung ein Vollgutachten. Das Vollgutachten sollte folgende Inhalte […] mehr

Kommentare

2wimola29. Dezember 2019
Es gibt doch tatsächlich Gutachten, die ich nicht so benötige ...;-))
1DerTiger29. Dezember 2019
Die Finanzbeamten und die Rechtspfleger in der Abteilung für Zwangsversteigerungen am Amtsgericht sind für diese Übersicht bestimmt sehr dankbar! Aber "gefühlt" unterstützt Ihr damit schon "das Böse", das wisst Ihr?