Watt unter Druck: SDN warnt vor Gasförderabkommen mit Niederlanden
Der Streit um die Gasförderung vor der Nordseeinsel Borkum spitzt sich zu: Die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN) appelliert eindringlich an die Bundesregierung, kein Abkommen mit den Niederlanden zu unterzeichnen. Laut Gerd-Christian Wagner, dem Vorsitzenden der SDN, drohen nicht nur die Nordsee, sondern auch das geschützte Wattenmeer von der zunehmenden Industrialisierung vereinnahmt zu werden. Diese Entwicklung könnte Wächter des Meeres wie eine unsichtbare Strömung erfassen und nachhaltig bedrohen.
Wagner äußerte Besorgnis über die möglichen Folgen, sollte das Abkommen zustande kommen. Weitere Gasförderprojekte und wirtschaftliche Unternehmungen in der Nordsee könnten schwerer gestoppt werden. Die Sorge über mögliche Unfälle, die das Wattenmeer unwiderruflich schädigen könnten, ist groß. Die SDN, die etwa 200 Mitglieder, darunter Küstengemeinden und Naturschutzverbände, vereint, vertritt diese Sichtweise.
Parallel dazu wird im Bundeskabinett über das besagte Abkommen diskutiert, das seit 2022 in den Verhandlungen steckt. Eine mögliche Kabinettsentscheidung wäre bemerkenswert, da der ehemalige Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck im August 2024 noch erklärt hatte, Gerichtsentscheide abwarten zu wollen, bevor eine Unterzeichnung infrage kommt.
Im Mittelpunkt steht dabei der niederländische Energiekonzern One-Dyas, der plant, aus einem grenzüberschreitenden Gasvorkommen Gas zu fördern. Die Bohrungen sollen von niederländischem Gebiet ausgehen, während das Gas unter dem deutschen Meeresboden lagert. Eine Genehmigung des niedersächsischen Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie sichert diese Pläne für 18 Jahre, doch das Abkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden bleibt ein entscheidender Faktor.
Die letzten Tage wurden von Protesten umweltpolitischer Akteure dominiert, die die beschleunigte Vorgehensweise kritisieren. Auch Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer äußerte Unverständnis über das zügige Handeln, während noch Gerichtsentscheide ausstehen.

