Sicherheitsbehörden

Was Ermittler künftig im Netz dürfen sollen

12. März 2026, 13:33 Uhr · Quelle: dpa
Ermittlungen im Netz.
Foto: Christian Charisius/dpa
Die Sicherheitsbehörden sollen für bestimmte Zwecke Daten mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz auswerten dürfen. (Symbolbild)
Das BKA und die Bundespolizei sollen künftig biometrische Daten aus dem Internet für Ermittlungen nutzen dürfen. Was das geplante Reformpaket vorsieht – und wo Grenzen gezogen werden sollen.

Berlin (dpa) - Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei sollen zusätzliche Ermittlungsbefugnisse im digitalen Raum erhalten. Das geht aus Entwürfen für ein Reformpaket hervor, auf das sich Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) verständigt haben. Länder und Verbände werden in den nächsten Wochen Gelegenheit haben, zu den Vorschlägen Stellung zu nehmen. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Warum kommt diese Reform jetzt?

Bei der Abwehr von Gefahren durch internationalen Terrorismus haben die deutschen Sicherheitsbehörden in den vergangenen Jahren oft entscheidende Hinweise von befreundeten Diensten im Ausland erhalten. Das ist aus Sicht von Fachleuten eine unbefriedigende Situation. Zudem entwickeln sich Technologien wie Künstliche Intelligenz zunehmend weiter. Hinzu kommt die Sorge, auf Operationen ausländischer Geheimdienste nicht angemessen reagieren zu können.

Worauf haben sich die Koalitionäre verständigt?

Im Koalitionsvertrag heißt es «Die Sicherheitsbehörden sollen in einer zunehmend digitalisierten Welt zeitgemäße, digitale Befugnisse erhalten, um den heutigen sicherheitspolitischen Herausforderungen begegnen zu können.»

Auch weitere Details sind dort schon ausbuchstabiert. So sollen die Sicherheitsbehörden für bestimmte Zwecke Daten mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz auswerten dürfen. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen die Strafverfolgungsbehörden bei schweren Straftaten im Nachhinein Täter mit Hilfe biometrischer Daten identifizieren dürfen. Dabei geht es vor allem darum, Fotos - etwa von einem Tatverdächtigen - mit im Internet vorhandenen Fotos zu vergleichen. Zu den biometrischen Daten zählen aber beispielsweise auch die Stimme und Fingerabdrücke.

«Zur nachträglichen Identifikation von mutmaßlichen Tätern wollen wie eine Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten», heißt es dort auch. Und: «Das Bundeskriminalamt soll eine Rechtsgrundlage für das Testen und Trainieren von IT-Produkten erhalten.»

Warum ist das Justizministerium mit im Boot?

Weil die angestrebten Reformen durch Änderungen in der Strafprozessordnung flankiert werden müssen. Denn bisher gibt es keine ausdrückliche Erlaubnis für den automatisierten Abgleich biometrischer Daten aus einem Strafverfahren mit im Internet öffentlich zugänglichen Daten. 

Voraussetzung dafür soll der Verdacht sein, dass jemand Täter oder Teilnehmer einer Straftat von erheblicher Bedeutung ist und die Erforschung des Sachverhalts, die Identitätsfeststellung oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes auf andere Weise «wesentlich erschwert oder aussichtslos» wäre. Nach dem Datenvergleich müssen die dafür erhobenen Daten sofort gelöscht werden, wenn sie keinen konkreten Ermittlungsansatz für das Verfahren aufweisen.

Hubig betont außerdem, dass nicht alles erlaubt sei, was technisch möglich ist. Sie verweist auf die Vorgaben des Grundgesetzes und sagt: «Es braucht gesetzliche Leitplanken für den Einsatz von digitalen Instrumenten.» 

Das sieht auch der Deutsche Richterbund (DRB) so. Gleichzeitig betont sein Bundesgeschäftsführer, Sven Rebehn: «Die Befugnisse zum Online-Bildabgleich und zur automatisierten Datenanalyse sind wichtig, um angesichts einer wachsenden Flut digitaler Tatspuren mit den Tätern Schritt halten zu können.»

Welche anderen Bereiche sind noch davon betroffen?

Auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) soll neue Möglichkeiten bei der Entscheidung über Asylanträge erhalten. Zentral ist dabei Gewissheit über die Identität Schutzsuchender - um sich ein Bild machen zu können von deren Lage und einer etwaigen Bedrohung im Herkunftsland. Doch nicht immer bringen Antragsteller entsprechende Dokumente mit. Wenn jemand keine gültigen Papiere hat, soll das Bamf künftig seine biometrischen Daten mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet abgleichen können - aber nicht mit Echtzeitdaten. 

Die erhobenen Daten sollen nur für die Feststellung der Identität oder Staatsangehörigkeit verwendet werden dürfen und direkt danach gelöscht werden. Falls nötig, soll das Bundesamt Behörden anderer EU-Staaten bitten dürfen, den Abgleich vorzunehmen. 

Gibt es Bedenken, was Datenschutz und Bürgerrechte angeht?

Vor allem die FDP, die jetzt im Bundestag nicht mehr vertreten ist, hatte in den vergangenen Jahren entsprechende Bedenken gegen zusätzliche digitale Ermittlungsbefugnisse geäußert wie auch die Grünen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte und der Chaos Computer Club warnten im vergangenen Jahr vor biometrischer Massenüberwachung, auch Amnesty International Deutschland äußerte sich skeptisch. 

Dass die Ermittler jetzt neue Werkzeuge bekommen sollen, hat vor allem mit der gewachsenen hybriden Bedrohung insbesondere durch Russland zu tun. Unter hybrider Kriegsführung wird eine Kombination aus militärischen, wirtschaftlichen, geheimdienstlichen und propagandistischen Mitteln verstanden, mit der auch die öffentliche Meinung beeinflusst werden kann. Auch staatlich gelenkte Cyberattacken zählen dazu.

Wann könnten die Neuerungen in Kraft treten?

Das dürfte noch mindestens einige Monate dauern. Zunächst haben Verbände Gelegenheit zur Stellungnahme, dann ist das Kabinett am Zug und danach der Bundestag - auf diesem Weg dürften sich auch noch einige Details ändern. Eines der drei Gesetze benötigt zudem die Zustimmung des Bundesrats, also der Länder.

Polizei / Bundesregierung / Internet / Innere Sicherheit / Künstliche Intelligenz / Migration / Datenschutz
12.03.2026 · 13:33 Uhr
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