Wärmewende: Forderungen an die Berliner Koalition
Die Branchenverbände der Energie- und Immobilienwirtschaft haben unmissverständlich von der Bundesregierung eine zügige Klärung zur Zukunft des Heizungsgesetzes eingefordert. Die Präzisierung der Strategien und Maßnahmen sei entscheidend, um die Wärmewende erfolgreich zu gestalten und das Vertrauen aller Beteiligten zu stärken, erklären sie in einem einvernehmlichen Appell.
Die neue schwarz-rote Regierungskoalition plant, das bestehende Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch ein neues Regelwerk abzulösen, das „technologieoffener, flexibler und einfacher“ sein soll. Die Unterzeichner des Appells betonen die Dringlichkeit einer raschen Klärung, wie diese Ziele konkret umgesetzt werden sollen. Zudem fordern sie eine verlässliche und langfristige Unterstützung auf Bundesebene.
Im Rahmen Deutschlands Bestrebungen, bis 2045 klimaneutral zu werden, bleiben der Gebäude- und Verkehrssektor nach wie vor hinter den Erwartungen zurück. Die Verbände mahnen, dass bei neuen Heizungsanlagen weiterhin auf den Einsatz erneuerbarer und klimaneutraler Energien geachtet werden muss.
Vor dem Hintergrund der neuen EU-Vorgaben, die ab 2030 emissionsfreie Neubauten und bis 2050 einen umweltschädigungsfreien Gebäudebestand fordern, setzen sich die Verbände dafür ein, diese Standards direkt und vollständig in nationales Recht zu überführen.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche von der CDU äußerte kürzlich im „Handelsblatt“, dass es nicht länger eine Verpflichtung zur Nutzung von Wärmepumpen geben dürfe. Wesentlich seien die CO2-Reduktionsziele, während die Hausbesitzer selbst entscheiden sollten, wie diese zu erreichen seien. Hybride Lösungen könnten dabei sinnvollere Alternativen darstellen als festgelegte technologische Richtlinien.
Das Anfang 2024 in Kraft tretende Heizungsgesetz schreibt keine spezielle Technologie vor, sondern verlangt lediglich, dass ab 2024 neu installierte Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Regelung gilt zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten, während funktionierende Heizsysteme weiterhin genutzt werden können.