Versicherungspflicht gegen Naturkatastrophen: Ein umstrittenes Vorhaben der Bundesregierung
Die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Überschwemmungen und Naturkatastrophen durch die neue Bundesregierung erfährt laut einer aktuellen Umfrage breite Unterstützung. Sowohl Hausbesitzer als auch Mieter, je rund vier Fünftel der Befragten, stehen dem Plan von Union und SPD positiv gegenüber.
Diese Erkenntnisse, die aus einer repräsentativen Umfrage des Vergleichsportals Verivox hervorgehen, verdeutlichen das Sicherheitsbedürfnis der Bürger angesichts drohender Elementarschäden. Trotz der Zustimmung zum Versicherungsvorhaben herrscht Uneinigkeit über die finanzielle Belastung.
Ein beachtlicher Teil der Eigentümer befürchtet finanzielle Überforderungen, während andere strikt gegen weitere Kosten sind. Diese Bedenken stehen im Kontext der steigenden Ausgaben von Bund und Ländern, die durch Überschwemmungen entstehen und die Kassen stark strapazieren.
Doch noch sind viele Details der Versicherungspläne unklar, insbesondere die Option einer Opt-Out-Lösung, die im Koalitionsvertrag erwähnt wird. Herausfordernd ist auch die Frage der Haftung und Kostenverteilung.
Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) fordert ergänzende Maßnahmen wie eine klimaresiliente Stadtplanung und bauliche Präventionsmaßnahmen, um das Risiko von Schäden zu minimieren. Der Verband spricht sich für strengere Bauauflagen aus, um die Errichtung von Gebäuden in gefährdeten Gebieten einzudämmen.
Diese Forderung wird durch Defizite in der gegenwärtigen Baugesetzgebung ergänzt, die häufig Ausnahmen zulässt, obwohl das Bauen in Überschwemmungsgebieten grundsätzlich eingeschränkt ist. Zur Diskussion steht zudem, ob die Versicherungskosten nicht nur von den Hausbesitzern, sondern auch von den Mietern getragen werden sollen.
Während Eigentümerverbände wie Haus+Grund die Versicherungspflicht ablehnen und auf vorbeugende Hochwasserschutzmaßnahmen als effektivere Alternative plädieren, verlangt der Deutsche Mieterbund die Streichung der Elementarversicherung aus den umlagefähigen Betriebskosten. Die Umsetzung dieser Maßnahmen lässt jedoch auf sich warten, da das Bundesjustizministerium bislang keine konkreten Details bereitstellt.
Der Koalitionsvertrag bleibt vage, insbesondere hinsichtlich der finanziellen und rechtlichen Verantwortung der Planungsträger in gefährdeten Gebieten.

