Versicherungsfragen rechtzeitig abklären
Tipps zum Start in das Studium

(lifepr) Nürnberg, 23.08.2016 - Bis zum Studienstart im Herbst sollten Studierende gemeinsam mit ihren Eltern einige Versicherungsfragen abklären, um auf der sicheren Seite zu sein.

Bis zum 25. Geburtstag können die meisten Studierenden kostenfrei über ihre Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert bleiben. Ältere brauchen einen eigenen Schutz und können zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung, bei der es beitragsgünstige Spezialtarife gibt, wählen. Wer bisher privat krankenversichert ist, kann dies weiterhin bleiben, muss sich allerdings meist von der studentischen Versicherungspflicht befreien lassen.

Mitversicherung über die Eltern

Bei der Privathaftpflichtversicherung sind unverheiratete Kinder in der Regel während der Erstausbildung, zu der auch das Studium zählt, mitversichert. „Vor Beginn des Studiums sollte auf alle Fälle mit der Kranken- und Haftpflichtversicherung abgeklärt werden, ob Versicherungsschutz besteht“, raten die uniVersa Versicherungen. In diesem Zuge kann bereits eine Krankenversicherungsbescheinigung angefordert werden, die für die Immatrikulation notwendig ist.

Zukunftsvorsorge bereits wichtig

Empfehlenswert ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei dieser sollte Studierunfähigkeit und später automatisch der ausgeübte Beruf mitversichert sein. Zudem sollte der Schutz über Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung ausgebaut werden können. Wer später in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln will, kann bereits als Student die Weichen mit einem Optionstarif stellen. Bei der uniVersa gibt es beispielsweise einen solchen Tarif bereits für 5,85 Euro monatlich. Dann erfolgt bei einem späteren Umstieg in die PKV keine Gesundheitsprüfung mehr, zudem fallen keine neuen Wartezeiten an. Kommt der Wechsel doch nicht zustande, können Versicherte bei der uniVersa als Besonderheit unter allen angebotenen Krankenzusatzversicherungen auswählen sowie eine Pflegezusatzversicherung und ein bedarfsgerechtes Krankentagegeld abschließen. Auch dies ist ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne erneute Wartezeiten möglich.
Finanzen & Versicherungen
[lifepr.de] · 23.08.2016 · 09:57 Uhr
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