Verschmelzung der Sicherheitskonzepte: Ein Blick auf die Debatte über die Bundeswehr im Inneren
Die traditionelle Unterscheidung zwischen innerer und äußerer Sicherheit steht auf dem Prüfstand. Thomas Röwekamp, Vorsitzender des Verteidigungsausschusses im Bundestag, betont, dass diese Trennung angesichts der aktuellen Bedrohungslage überholt sei. Laut dem CDU-Politiker existieren diese klaren Grenzen zwischen innerer und äußerer Bedrohung nicht mehr. Daher fordert er eine Anpassung des Grundgesetzes, die es ermöglichen würde, die Bundeswehr bei speziellen Bedrohungsszenarien mit ihren vorhandenen Fähigkeiten auch innerhalb der Landesgrenzen einzusetzen.
Röwekamp macht jedoch deutlich, dass es aktuell in der Bundesregierung nicht die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit gibt, um eine derartige Grundgesetzänderung zu realisieren. Denn die bestehende Verfassung lässt den Einsatz der Streitkräfte im Inland zu Friedenszeiten nur unter strengen Bedingungen zu.
Mit Blick auf die geplante Reform des Luftsicherheitsgesetzes zeigt sich Röwekamp optimistisch, wenngleich er darauf hinweist, dass die Maßnahmen noch nicht ausreichend seien. Ziel der Reform ist es, den Handlungsspielraum der Bundeswehr bei der Unterstützung von Ländern zur Prävention schwerer Unglücksfälle zu erweitern. Der Entwurf aus dem Bundesinnenministerium hat bereits die Kabinettshürde genommen und erwartet nun die Zustimmung des Bundestags.

