Verschiedene Kfz-Schäden sind einzeln zu berücksichtigen
Düsseldorf, 29.04.2026 (lifePR) - Der Bundesgerichtshof stellt nach Auskunft der ARAG Experten klar, dass bei der fiktiven Abrechnung von Sachschäden bei einem Fahrzeug, also einer Abrechnung auf Gutachtenbasis ohne Reparatur, jeder Schadensfall eigenständig zu beurteilen ist. Ein späterer Schaden am Auto, zum Beispiel durch einen zweiten Unfall, hat keinen Einfluss auf den Schadensersatzanspruch aus dem ersten Schadensereignis. Maßgeblich bleibt beim Erstschaden der gutachterlich festgestellte Wiederbeschaffungsaufwand, also der Wiederbeschaffungswert, den man für ein gleichwertiges Fahrzeug zahlen müsste, abzüglich des Restwerts des beschädigten Wagens. Erlöse oder Zahlungen aus einem späteren Unfall werden nicht auf den früheren Schaden angerechnet; der Anspruch aus dem ersten Unfall bleibt unverändert bestehen (Az.: VI ZR 100/25).
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