Verfassungsschutz darf Linke beobachten

21. Juli 2010, 19:21 Uhr · Quelle: dpa
Leipzig/Erfurt (dpa) - Der Verfassungsschutz darf die Linkspartei weiter beobachten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig urteilte am Mittwoch im Fall des Linken-Politikers Bodo Ramelow, dass ein Dossier aus öffentlich zugänglichen Daten über ihn verfasst werden darf.

Die Richter genehmigten zudem, dass alle anderen Linken- Spitzenpolitiker beobachtet werden können (Aktenzeichen: BVerwG 6 C 22.09). Es gebe Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen von Teilgruppen innerhalb der Partei. Ramelow will weiter klagen.

Das Bundesinnenministerium begrüßte das Leipziger Urteil. «Das ist ein guter Tag für unsere wehrhafte Demokratie», sagte der Parlamentarische Innen-Staatssekretär Ole Schröder (CDU) in Berlin. Ramelow, Fraktionsvorsitzender der Linken im Thüringischen Landtag, hatte in den den beiden Vorinstanzen Recht bekommen. Daraufhin hatte die Bundesrepublik Deutschland Revision eingelegt.

Die Linke wird seit 1995 vom Bundesverfassungsschutz beobachtet. Dabei wird der Partei vorgeworfen, die herrschende Staats- und Gesellschaftsordnung abschaffen zu wollen. Innen-Staatssekretär Schröder sagte auf die Frage, wie lange die Beobachtung noch andauern werde: «Das hängt von der Partei Die Linke ab.» Solange es dort einen Nährboden für extremistische Bestrebungen gebe, müsse die Partei analysiert werden.

Ramelow will nun zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weiterziehen - und notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof. «Sie werden verstehen, dass ich tief enttäuscht bin, dass ein sechsjähriger Klageweg auf einmal hier so abgeräumt wird - mit einer Begründung, die ich schwer nachvollziehen kann», sagte Ramelow. Während der dreistündigen Verhandlung sei nichts vorgebracht worden, das gegen ihn spreche. Dem Schnüffelstaat seien nun Tür und Tor geöffnet, sagte Ramelow. «Jeder mit höherer Funktion in dieser Partei darf nun beobachtet werden. Dieses Urteil darf nicht so stehen bleiben!», sagte der Linken-Vorsitzende Klaus Ernst. Auch Prozessbeobachter zeigten sich vom Urteil überrascht.

«Man kann nicht einzelnen Funktionären alles zurechnen, was die Partei macht. Er kann eine eigene Meinung haben», hatte der Vorsitzende des 6. Senats, Werner Neumann, während der Verhandlung gesagt. Der Vorsitzende Richter sagte in der Urteilsbegründung dann, der Senat sei im Gegensatz zur vorherigen Instanz der Auffassung, dass die Beobachtung nicht gegen die Verhältnismäßigkeit verstoße.

Es gebe Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen von Teilgruppen innerhalb der Partei. Diese könne aber nur effizient überwacht werden, wenn auch die Spitzenfunktionäre mit einbezogen würden. «Der zusätzliche Erkenntnisgewinn steht in einem angemessenen Verhältnis zur Belastung für den Abgeordneten», sagte Neumann.

Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Funktionäre wiege nicht sehr schwer, weil die Verfassungsschützer nur das öffentliche Verhalten erfassen - und nicht den persönlichen Bereich ausspähen. Zudem habe sich der Verfassungsschutz auf die unterste Ebene der Beobachtung begeben und bespitzele Ramelow nicht mit geheimen Methoden - etwa mit V-Männern, Observationen und «Wanzen».

Die Justiz befasst sich seit Jahren mit der Überwachung von Ramelow in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter von 2005 bis 2009. In den Vorinstanzen hatte sich der Politiker durchgesetzt; immer mit dem Hinweis, dass es sich um einen Einzelfall handelt. Er hatte nun gehofft, dass das Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich entscheidet, dass der Verfassungsschutz keine Linken-Politiker beobachten darf.

Ein Indiz für Verfassungsfeindlichkeit der gesamten Partei sei, das Sahra Wagenknecht stellvertretende Parteivorsitzende ist, sagte der Anwalt der Verfassungsschützer, Wolfgang Roth. Auch die Bundespräsidentenwahl habe gezeigt, dass die Partei beobachtet werden müsse; weil sie die Staatsoberhaupt-Suche als «Wahl zwischen Stalin und Hitler» bezeichnet und Joachim Gauck wegen seiner Tätigkeit für die Stasi-Unterlagenbehörde abgelehnt habe.

Ramelow war nach eigenen Angaben bereits in den 1980er Jahren als Gewerkschafter in Hessen ins Visier des Verfassungsschutzes geraten. Anlass war eine Solidaritätserklärung für einen DKP-Anhänger, der mit einem Berufsverbot belegt werden sollte. Als er 1999 in Thüringen für die Linke ins Parlament einzog, erfuhr er von seiner Akte. Seitdem klagt er.

Ramelow zum Prozess

Prozesse / Linke
21.07.2010 · 19:21 Uhr
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