Verfassungsgericht stoppt rot-grünen Nachtragshaushalt
18. Januar 2011, 14:44 Uhr · Quelle: dpa
Münster (dpa) - Rückschlag für die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen: Der Landesverfassungsgerichtshof in Münster hat den Nachtragshaushalt 2010 für Nordrhein-Westfalen vorerst gestoppt. Das Gericht untersagte den Vollzug bis zur endgültigen Klärung, wie ein Sprecher mitteilte. Die rot-grüne Landesregierung dürfe bis dahin keine weiteren Kredite für diesen Etat aufnehmen. Der Antrag kam von CDU und FDP. Ihrer Meinung nach verstößt die im Nachtragshaushalt vorgesehene Rekordverschuldung von 8,4 Milliarden Euro gegen die Verfassung.

