Verbraucher erringen Teilsieg gegen Mercedes-Benz wegen Abgasmanipulation
In einem aufsehenerregenden Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart wurde festgestellt, dass Mercedes-Benz in einigen seiner Diesel-Fahrzeuge illegale Abschalteinrichtungen verwendet hat. Diese Gerätschaften dienten dazu, die Effizienz der Abgasreinigung unter bestimmten Bedingungen zu reduzieren. Die Entscheidung resultiert aus einer Musterfeststellungsklage, die von Verbraucherschützern inmitten der andauernden Diskussion um den Diesel-Skandal eingeleitet wurde. Der zentrale Punkt der Klage richtete sich an spezifische Motorenmodelle von Mercedes, die im Rahmen zweier Jahre – 2018 sowie 2019 – von Rückrufaktionen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) betroffen waren. Das KBA hatte die Vermutung, dass bei diesen Fahrzeugen unerlaubte Abschaltvorrichtungen die Abgasreinigung beeinträchtigten. Während Mercedes die Anschuldigungen zur damaligen Zeit zurückwies, sieht sich das Unternehmen nun mit einem gegenteiligen Urteil konfrontiert. Ob und inwieweit die rund 2800 sich der Klage angeschlossenen Autobesitzer Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen können, ist bislang nicht völlig geklärt. Obwohl das Gericht einigen Klagepunkten stattgab, wurden andere Teile verworfen. Beide Parteien, also sowohl der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) als auch Mercedes-Benz, verfügen über die Möglichkeit, das Urteil beim Bundesgerichtshof anzufechten. Die letztgültige Entscheidung aus Karlsruhe wird demnach bestimmen, ob und wie die Konsumenten ihre Ansprüche durchsetzen können. Mercedes-Benz ließ indes verlauten, dass man das Urteil nicht als abschließend betrachte und man bereits plant, Revision einzulegen. Ein Unternehmenssprecher unterstrich die eigene Rechtsauffassung, die von dem Gerichtsurteil abweiche, und erklärte, das Unternehmen werde weiterhin die gegen es gerichteten Ansprüche als unberechtigt erachten und entsprechend verteidigen. (eulerpool-AFX)