US-Justizministerium verklagt Uber wegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen
Die US-amerikanische Justiz hat Klage gegen den Fahrdienstvermittler Uber eingereicht. Der Vorwurf: Diskriminierung gegenüber Menschen mit körperlichen Behinderungen. Die Zivilrechtsabteilung des Justizministeriums (DOJ) wirft dem Unternehmen sowie seinen Fahrern vor, regelmäßig die Beförderung von Menschen mit Behinderungen zu verweigern. Darunter fallen Personen, die mit Begleittieren reisen oder faltbare Rollstühle nutzen.
Zudem wird Uber beschuldigt, zusätzliche Gebühren für spezielle Unterbringungsbedarfe zu erheben, einschließlich Stornogebühren, wenn der Service verweigert wird. Diese Handlungen, so das DOJ, verstoßen gegen das Gesetz für Amerikaner mit Behinderungen.
Laut Anwälten des DOJ gewährt Uber Menschen mit Behinderungen trotz der Relevanz seiner Dienstleistungen keinen vollen und gleichen Genuss dieser Angebote. Außerdem fehlt dem Unternehmen die Bereitschaft, seine Richtlinien entsprechend anzupassen, um Diskriminierungen zu vermeiden. Dies führe zu erheblichen wirtschaftlichen, emotionalen und körperlichen Schäden bei Betroffenen.
Uber wies die Vorwürfe energisch zurück und betonte seine Null-Toleranz-Politik bei nachgewiesenen Dienstverweigerungen. Das Unternehmen erklärte, dass alle Fahrer den Richtlinien zur Mitnahme von Begleittieren und den entsprechenden Zugangsgesetzen zustimmen müssen. Bei Verstößen wird mit drastischen Maßnahmen wie einer dauerhaften Kontosperrung reagiert.
Bereits zuvor stand Uber im Verdacht, diskriminierend gegenüber Menschen mit Behinderungen zu agieren. So wurde das Unternehmen 2021 von der DOJ verklagt, was 2022 zu einem Vergleich führte, bei dem Millionen von Dollar an über 65.000 betroffene Nutzer ausgezahlt wurden. Zusätzliche private Klagen und öffentliche Proteste machten ebenfalls von sich reden.
Bereits 2024 hatte das DOJ Uber darüber informiert, dass sein Umgang mit behinderten Fahrgästen untersucht werde. Infolgedessen führte Uber eine Funktion ein, mit der Passagiere angeben können, dass sie mit Begleittieren reisen.

