US-Gericht weist langjährige Klage gegen Uniswap Labs wegen Betrugstoken ab

Ein Bundesgericht in den USA hat eine Sammelklage abgewiesen, die Uniswap Labs beschuldigte, den Handel mit Betrugstoken auf seinem dezentralen Protokoll zu erleichtern. Nach vier Jahren Prozessdauer wurden die Ansprüche der Kläger endgültig abgewiesen.
Gemäß einer Einreichung beim US-Gericht für den südlichen Bezirk von New York hat Richterin Katherine Polk Failla den Fall aus mehreren Gründen abgewiesen, darunter das Versäumnis der Kläger, die Kenntnis der Beklagten über den Betrug nachzuweisen. Zudem stellte die Richterin fest, dass die Kläger nicht nachweisen konnten, dass Uniswap Labs und sein Gründer, Hayden Adams, den Betrug unterstützt oder wesentlich dazu beigetragen haben.
Uniswap gewinnt Betrugstoken-Sammelklage
Bei der Einreichung der ursprünglichen Klage und der ersten geänderten Klage im April und September 2022 erhoben die Kläger 14 Ansprüche gegen Uniswap, Adams und andere Beklagte. Die Kläger argumentierten, dass die Beklagten für Betrugstoken verantwortlich seien, die auf Uniswap ausgegeben und gehandelt wurden.
Das Argument basierte darauf, dass die Identitäten der Betrugstoken-Emittenten unbekannt waren. Sie behaupteten, Uniswap habe als Marktplatz für die Token im Austausch für Transaktionsgebühren gedient. Die Kläger bestanden auch darauf, dass die Beklagten die Token effektiv als nicht registrierte Broker-Dealer verkauft hätten, indem sie Smart Contracts entwarfen, die den Besitz des nativen Assets des Protokolls, UNI, ermöglichten.
Im August 2023 wies das Gericht die erste geänderte Klage wegen Nichterfüllung der Anforderungen des Bundeswertpapiergesetzes ab. Richterin Failla bestand darauf, dass die Versuche der Kläger, die Beklagten für die Verluste aus den Betrügereien verantwortlich zu machen, nicht überzeugend waren. Obwohl die Kläger gegen die Abweisung Berufung einlegten, bestätigte das Berufungsgericht im Februar 2025 teilweise die Entscheidung der Richterin. Die Berufung führte dazu, dass die Kläger erneut ihre Klage ändern durften.
Keine plausiblen Ansprüche
In der zweiten geänderten Klage, die im Mai 2025 eingereicht wurde, konzentrierten sich die Kläger auf Verstöße gegen staatliche Gesetze. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Richterin alle Beklagten außer Uniswap und Adams entlassen. Bis Juli hatten die Beklagten einen Antrag auf Abweisung gemäß den Bundeszivilprozessregeln gestellt.
Bei der Abweisung der zweiten geänderten Klage bestand Richterin Failla darauf, dass die Kläger trotz dreier Versuche immer noch keine plausiblen Ansprüche gegen Uniswap vorgebracht hatten.
“Even if Plaintiffs had adequately alleged Defendants’ actual knowledge, their claim would still fail because they have not alleged that Defendants provided substantial assistance to the issuers’ fraud,” the judge stated.
Unterdessen kommentierte Adams die Abweisung und nannte sie ein „gutes, vernünftiges Ergebnis“.

