Urteil im Kachelmann-Prozess: Freispruch

31. Mai 2011, 20:48 Uhr · Quelle: dpa

Mannheim (dpa) - Jörg Kachelmann zeigt keine Regung, als der Vorsitzende Richter die entscheidenden Worte verliest: «Der Angeklagte Jörg Andreas Kachelmann wird freigesprochen.» Jubel und Applaus im Gerichtssaal - doch Kachelmann sieht einfach nur müde aus, nach fast neun Monaten und 44 Verhandlungstagen in einem der spektakulärsten Prozesse in der Geschichte der Bundesrepublik.

Es ist ein Freispruch aus Mangel an Beweisen - ein sogenannter Freispruch zweiter Klasse. Denn nach wie vor ist nicht klar, was in der Nacht vom 8. auf den 9. Februar 2010 tatsächlich in der Schwetzinger Wohnung von Kachelmanns Ex-Freundin geschah.

«Der heutige Freispruch beruht nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld des Angeklagten überzeugt ist und damit im Gegenzug von einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin», sagt der Vorsitzender Richter Michael Seidling. Aber es bestünden «begründete Zweifel» an der Schuld von Herrn Kachelmann. Er war deshalb nach dem Grundsatz «in dubio pro reo» freizusprechen: Im Zweifel für den Angeklagten.

Kachelmann gegenüber sitzt mit versteinertem Gesicht die Nebenklägerin. Die Frau, die ihn der Vergewaltigung beschuldigt hat. Immer wieder schüttelt die 38-Jährige während der knapp einstündigen Urteilsbegründung den Kopf. Gegen Ende fängt sie hörbar an zu schluchzen.

Kachelmann hat sich da schon ein wenig entspannt, sitzt zurückgelehnt auf seinem Stuhl, eine Hand in der Hosentasche, die andere auf den Tisch gelegt. Am Ende der Urteilsverkündung verlässt er schnell den Saal, mit der Presse will er nicht sprechen. Kachelmann werde sich vorerst nicht äußern, sagt sein Anwalt Johann Schwenn. Die ehemalige Geliebte des Moderators bleibt noch einen Moment weinend sitzen, bevor sie sich aufrafft und durch eine Seitentür verschwindet.

Es ist wahrscheinlich, dass dieser Prozess zwei beschädigte Menschen zurücklässt. Das gibt auch der Vorsitzende Richter Seidling in seinem Schlusswort zu bedenken: «Wir sind überzeugt, dass wir die juristisch richtige Entscheidung getroffen haben. Befriedigung verspüren wir dadurch jedoch nicht», sagt Seidling. «Wir entlassen den Angeklagten und die Nebenklägerin mit einem möglicherweise nie mehr aus der Welt zu schaffenden Verdacht, ihn als potenziellen Vergewaltiger, sie als potenzielle rachsüchtige Lügnerin.»

Ein Ende der Diskussionen ist zudem nicht in Sicht, juristisch könnte es mit einer Revision in eine neue Runde gehen. Die Anklage hält sich die Option offen, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Und auch für die Verteidigung ist die Sache noch nicht vom Tisch. Kachelmann-Anwalt Schwenn kündigt an, er werde sich darum kümmern, dass der Schaden wieder gut gemacht werde. Das könnte bedeuten: Eine Klage vor einem Zivilgericht.

Das Gericht nutzt die Urteilsbegründung auch für eine Generalabrechnung mit den Medien. Der Vorsitzende Richter wurde für seine Verhandlungsführung wiederholt in den Medien kritisiert - jetzt wehrt er sich: «Statt der gebotenen Zurückhaltung gegenüber dem laufenden Verfahren prägten vorschnelle Prognosen, das einseitige Präsentieren von Fakten und mit dem Anschein von Sachlichkeit verbreitete Wertungen die Berichterstattung.» Dies erschwere die Akzeptanz eines Richterspruchs und schade dem Ansehen der Justiz.

Kritik an dem häufigen Ausschluss der Öffentlichkeit weist der Vorsitzende Richter zurück. «Das Gericht ist bei der Durchführung der Hauptverhandlung nicht der Befriedigung des Sensations- und Unterhaltungsinteresses verpflichtet».

Auch Kachelmanns Verteidiger Schwenn zieht die Kritik des Gerichts auf sich. Dieser habe den «respektvollen Umgang» häufig vermissen lassen. Seidling ließ es sich nicht nehmen zu betonen, dass Schwenns Einstieg in das Verfahren am Ergebnis der Beweisaufnahme nichts geändert habe. Überprüfen lässt sich diese These natürlich nicht.

Abschließend appelliert der erfahrene Richter an die Fairness der Berichterstatter: Sie sollten bedenken, dass Kachelmann möglicherweise zu Unrecht vor Gericht stand - aber auch, dass die Nebenklägerin «möglicherweise Opfer einer schweren Straftat war».

Schwenn ist nach der Verkündung sichtlich erzürnt. «Mit dem Freispruch muss man zufrieden sein», sagt er. «Was wir dann hinterher gehört haben, war von einer Erbärmlichkeit, die ihresgleichen sucht in einem Gerichtssaal.» Die Kammer sei den Anforderungen des Falles nicht gewachsen gewesen. Hätte das Oberlandesgericht nicht den Haftbefehl aufgehoben, wäre Kachelmann «noch in Haft bis zum heutigen Tag».

Alice Schwarzer, die für die «Bild»-Zeitung den Prozess kommentierte, sagte, es sei «kein Freispruch, auf den Herr Kachelmann stolz sein kann». Der Anwalt der Nebenklägerin, im Prozess selbst eher unauffällig, sprach von einem «Freispruch dritter Klasse».

Und schließlich meldete sich selbst Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zu Wort: «Die Unschuldsvermutung ist in Gefahr, wenn Medien ihr Urteil fällen, lange bevor Richter gesprochen haben», sagte sie der «Passauer Neuen Presse». Das Urteil ist gesprochen. Der Kampf um die Deutungshoheit hat erst begonnen.

Prozesse / Kriminalität / Medien
31.05.2011 · 20:48 Uhr
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