Unwägbarkeiten im Wirecard-Musterverfahren: Anwalt zieht sich zurück
Im komplexen Wirecard-Musterverfahren, das zentrale Schadensersatzfragen für zehntausende Aktionäre klären soll, sorgt ein unerwarteter Rückzug für neue Turbulenzen. Peter Mattil, einer der Hauptanwälte der Klägerseite, hat sein Mandat niedergelegt, wie er in einer Mitteilung bekanntgab. Als Grund nannte er unüberwindbare Meinungsverschiedenheiten mit einem weiteren Anwalt im Verfahren. Die unterschiedlichen Strategien der beteiligten Kanzleien hätten sich als unvereinbar erwiesen, so Mattil.
Das Verfahren beim Bayerischen Obersten Landesgericht ist von großer Bedeutung: Es wird untersucht, ob die Wirecard-Aktionäre einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Im Fokus der Klagen steht die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, die in der Vergangenheit die Bilanzen des bankrotten Dax-Konzerns Wirecard testierte. Gegen den ehemaligen Wirecard-CEO Markus Braun und weitere Ex-Manager besteht die allgemeine Einschätzung, dass keine finanziellen Ansprüche mehr durchsetzbar sind. Der 1. Zivilsenat hat einen Bankkaufmann aus Hessen als Musterkläger ausgewählt, der erheblichen finanziellen Verlust erlitten hat.
Bereits Ende letzten Jahres hatten fast 8.700 Anleger auf Schadensersatz geklagt, während weitere 19.000 ihre Ansprüche ohne direkte Klage anmeldeten. Schon zu Beginn des Verfahrens traten Differenzen unter den Anwälten offen zutage. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat jedoch im Februar die Erwartungen der Aktionäre gedämpft. Eine Teilentscheidung stellte klar, dass im Rahmen des Kapitalanleger-Musterverfahrens keine Ansprüche gegen EY geltend gemacht werden können. Es wurde jedoch betont, dass Aktionäre ihre Ansprüche in separaten Verfahren verfolgen könnten.
Derweil läuft der parallele Wirecard-Strafprozess weiter. Seit Dezember 2022 müssen sich Markus Braun und zwei Mitangeklagte wegen organisierter Kriminalität und anderer Vorwürfe verteidigen, während Braun sich weiterhin in Untersuchungshaft befindet.

