Ungleichheit bei Kinderkrankentagen: Frauen übernehmen die Hauptlast

Frauen dominieren bei Kinderkrankentagen
Laut einer umfassenden Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) sind es nach wie vor vor allem berufstätige Frauen, die die Verantwortung für die Betreuung erkrankter Kinder übernehmen. Im Jahr 2025 wurden nahezu 73 Prozent der Kinderkrankentage von weiblichen Kassenmitgliedern in Anspruch genommen, während der Anteil der Männer bundesweit lediglich bei 27 Prozent lag. Diese Zahlen verdeutlichen die anhaltende Ungleichheit in der Verteilung von Care-Arbeit innerhalb von Familien.
Die AOK-Bundesverbandschefin Carola Reimann kommentierte, dass die anhaltende Dominanz von Frauen bei der Inanspruchnahme von Kinderkrankentagen auf die ungleiche Verteilung der häuslichen Verantwortung hinweist. Sie betonte, dass Eltern die Freiheit haben sollten, selbst zu entscheiden, wer das kranke Kind betreut und wer beruflich tätig ist. Reimann wünscht sich, dass Männer ihren Rechtsanspruch auf Kinderkrankentage vermehrt wahrnehmen, um die Balance in der Familienarbeit zu fördern.
Gesetzliche Regelungen und finanzielle Unterstützung
Eltern, die gesetzlich versichert sind, können Krankengeld beantragen, wenn sie aufgrund der Erkrankung eines Kindes unter zwölf Jahren nicht arbeiten können. Pro Kind und Elternteil stehen ihnen 15 Tage im Jahr zu, während Alleinerziehende Anspruch auf 30 Tage haben. Die Krankenkasse übernimmt in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes, was eine erhebliche finanzielle Entlastung für die betroffenen Familien darstellt. Bei mehreren Kindern erhöht sich der Anspruch auf maximal 35 Arbeitstage pro Elternteil bzw. 70 Tage für Alleinerziehende.
Es ist jedoch zu beachten, dass der Anspruch auf Kinderkrankengeld nur besteht, wenn das erkrankte Kind und das betreuende Elternteil gesetzlich versichert sind. Im Fall einer privaten Krankenversicherung des Kindes besteht dieser Anspruch nicht, was die Situation für viele Familien zusätzlich kompliziert.
Rückgang der Inanspruchnahme
Die AOK verzeichnete einen leichten Rückgang bei der Inanspruchnahme von Kinderkrankentagen. Im Jahr 2025 beantragten 4,6 Prozent der berechtigten Versicherten mindestens einmal Kinderkrankengeld, was einen Rückgang im Vergleich zu 4,8 Prozent im Jahr 2024 darstellt. Der Höchststand wurde während der Corona-Pandemie 2022 mit 5,1 Prozent erreicht. Im Durchschnitt entfielen auf jeden eingereichten Kinderkrankenfall 2,5 Tage, was die Belastung für die betroffenen Eltern verdeutlicht. Die Grundlage dieser Auswertung bildeten die Daten von 14,9 Millionen erwerbstätigen AOK-Mitgliedern.
Diese Entwicklungen werfen nicht nur Fragen zur Gleichstellung der Geschlechter auf, sondern auch zur Attraktivität des Standorts Deutschland für berufstätige Eltern. Die Kosten und die bürokratischen Hürden im Zusammenhang mit der Betreuung kranker Kinder könnten langfristig die Wettbewerbsfähigkeit des Landes beeinflussen. Investoren sollten daher die gesellschaftlichen Trends und deren Einfluss auf den Arbeitsmarkt genau beobachten, um informierte Entscheidungen zu treffen.

