Umzug in München: Wie man Bußgelder bei der Entsorgung von Möbeln und Abfällen vermeidet

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
In München gelten strenge Vorschriften zur Mülltrennung und -entsorgung. Die Stadtwerke und das Referat für Klima- und Umweltschutz überwachen die Einhaltung dieser Regeln – Verstöße können bis zu 2.500 € kosten. Besonders häufig betroffen sind Menschen, die größere Mengen Sperrmüll oder unzulässig abgestellte Möbel entsorgen wollen, ohne vorherige Genehmigung.
Ein häufiger Fehler besteht darin, Möbel einfach am Straßenrand abzustellen in der Hoffnung, dass sie „mitgenommen werden“. Das ist zwar in kleineren Gemeinden manchmal üblich, in München jedoch verboten.
Sperrmüll: Was darf wohin?
Sperrmüll umfasst größere Haushaltsgegenstände, die nicht in die reguläre Mülltonne passen: Betten, Schränke, Teppiche oder Matratzen. In München gibt es zwei legale Wege, Sperrmüll zu entsorgen:
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Sperrmüllabholung durch AWM: Die Abfallwirtschaft München (AWM) bietet eine kostenpflichtige Abholung nach Terminvereinbarung an. Pro Haushalt sind maximal 3 m³ erlaubt.
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Selbstanlieferung zum Wertstoffhof: Wer mobil ist, kann seinen Sperrmüll auch zu einem der Münchner Wertstoffhöfe bringen. Das ist in haushaltsüblichen Mengen kostenlos.
Beide Optionen erfordern jedoch Planung und Anmeldung. Eine spontane Entsorgung ohne Genehmigung kann als „illegale Müllablagerung“ geahndet werden.
Elektronik und Sondermüll
Elektrogeräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen oder Fernseher unterliegen der Elektro-Altgeräte-Verordnung. Sie dürfen auf keinen Fall im Sperrmüll landen. Auch hier bietet die AWM eine separate Abholung an – jedoch nur nach Anmeldung.
Chemikalien, Lacke, Batterien oder Energiesparlampen gelten als Sondermüll und müssen gesondert an speziellen Sammelstellen abgegeben werden. Wer versucht, sie über den Restmüll zu entsorgen, riskiert empfindliche Strafen.
Entrümpelung durch Fachfirmen – sinnvoll oder riskant?
Viele Umziehende beauftragen private Entrümpelungsfirmen. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten: Nicht alle Anbieter arbeiten legal oder umweltgerecht. Seriöse Unternehmen verfügen über eine Lizenz zur Abfallentsorgung und stellen nach Abschluss eine ordnungsgemäße Entsorgungsbescheinigung aus.
Wer auf schwarze Schafe hereinfällt, haftet im Zweifel selbst für falsch oder illegal entsorgten Abfall – auch wenn ein Dienstleister damit beauftragt wurde.
Öffentliche Flächen und Halteverbote
Auch wer nur einen Container auf der Straße aufstellen will, benötigt dafür eine Genehmigung vom KVR (Kreisverwaltungsreferat). Ebenso ist ein temporäres Halteverbot für den Umzugslaster anzumelden. Werden diese Vorschriften ignoriert, können nicht nur Bußgelder fällig werden, sondern auch zusätzliche Abschleppkosten entstehen.
Tipp: Beantragen Sie Halteverbote mindestens 14 Tage vor dem Umzug – und bringen Sie die entsprechenden Schilder rechtzeitig an.
Nachbarn und Hausverwaltung informieren
In Mehrfamilienhäusern ist es ratsam, die Hausverwaltung sowie die Nachbarn rechtzeitig über die Entsorgungsmaßnahmen zu informieren. Denn oft kommt es zu Missverständnissen, wenn Sperrmüll oder Kartonagen im Hausflur zwischengelagert werden.
Ein kurzer Aushang im Treppenhaus mit dem Hinweis auf die Dauer und Art der Arbeiten kann viel Ärger vermeiden – und wirkt sich auch positiv auf das nachbarschaftliche Verhältnis aus.
Fazit: Planung ist der beste Schutz vor Bußgeldern
Ein Umzug in München erfordert mehr als nur Kistenpacken. Die Entsorgung alter Möbel und Abfälle muss gut organisiert und regelkonform durchgeführt werden. Wer sich vorab über die städtischen Vorschriften informiert, offizielle Entsorgungswege nutzt und bei Bedarf seriöse Dienstleister beauftragt, kann unnötige Kosten und Ärger vermeiden.
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte die Angebote der Abfallwirtschaft München (AWM) nutzen und im Zweifelsfall lieber einmal mehr beim Kundenservice nachfragen. So gelingt der Umzug reibungslos – ohne böse Überraschungen im Briefkasten.