
Es geht ans Eingemachte: Wer im Staatsdienst steht, muss auf dem Boden der Verfassung stehen – so steht es nicht nur im Beamtenrecht, sondern auch im politischen Selbstverständnis dieses Landes. Doch was passiert, wenn ein Beamter Mitglied einer Partei ist, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz ...