Umstrittenes Auslieferungsverfahren um Nord-Stream-Verdächtigen beendet
Die polnische Justiz hat entschieden, dass Wolodymyr Z., ein 46-jähriger Ukrainer, der in Zusammenhang mit den Nord-Stream-Sabotageakten steht, nicht von Polen nach Deutschland ausgeliefert werden darf. Ein Gericht in Warschau hob seine Untersuchungshaft auf, da der deutsche Auslieferungsantrag als unzureichend angesehen wurde. Die Begründung hierfür: mangelnde detaillierte Beweise, die den Fall stützen könnten. Diese Entscheidung kann noch angefochten werden.
Wolodymyr Z., der in der Nähe von Warschau festgenommen wurde, soll als ausgebildeter Taucher eine wesentliche Rolle bei der Platzierung der Sprengsätze an den Nord-Stream-Pipelines nahe der Insel Bornholm gespielt haben. Deutschland wirft ihm gravierende Straftaten wie Sprengstoffexplosionen und Sabotage vor.
Dennoch äußerte sich Polens Regierungschef Donald Tusk positiv über die Gerichtsentscheidung, indem er sie als im nationalen Interesse darstellte und den Fall als abgeschlossen erklärte. Die polnische Regierungsgeschichte zeigt, dass man dem Pipeline-Projekt stets kritisch gegenüberstand.
Ein weiteres Auslieferungsverfahren eines angeblichen Komplizen von Wolodymyr Z., Serhij K., wurde zeitgleich in Italien gestoppt. Dort hob der Kassationshof eine einst genehmigte Auslieferung aufgrund von Verfahrensfehlern auf.
Die Nord-Stream-Anschläge von 2022 sorgten weltweit für Aufsehen, da mehrere Sprengungen die Pipelines schwer beschädigten und Gaslieferungen stoppten. Das Geschehen führte zu umfassenden internationalen Ermittlungen, bei denen Dänemark und Schweden allerdings frühzeitig ihre Untersuchungen einstellten.
Während der polnische Versuch, Wolodymyr Z. festzunehmen, ursprünglich im Jahr 2024 scheiterte, entkam er aufgrund eines fehlenden Schengen-Eintrags nach Deutschland unerkannt in seine Heimat. Erst nach seiner erneuten Einreise nach Polen erfolgte die Festnahme, doch der Mangel an Dokumentation führte nun zur Freilassung.

