TÜV SÜD: Schienenfahrzeuge haben Vorfahrt

(pressebox) München, 23.03.2017 - In Deutschland gibt es rund 17.000 Bahnübergänge. Besonders unfallträchtig sind sie nicht. Wenn es dennoch kracht, sind die Folgen aber meist schwerwiegend. Autofahrer sollten ein paar einfache Tipps beherzigen, die TÜV SÜD für das Verhalten an Bahnübergängen zusammengestellt hat.

Straßenbauer und Eisenbahner nennen „niveaugleiche Kreuzung“, was in der Straßenverkehrsordnung mit „Bahnübergang“ verständlicher formuliert ist. Der Paragraf 19 regelt das Verhalten. So haben „Schienenfahrzeuge“ praktisch generell Vorrang, selbst wenn beispielsweise an Feldwegen oder in Hafengebieten mal kein Andreaskreuz ihn signalisiert. Für die Wartepflicht braucht es weder Schranken, noch Rotlicht. Warten muss ein Auto nach dem Gesetz auch wenn „ein Bahnbediensteter mit einer weiß-rot-weißen Fahne oder einer roten Leuchte Halt gebietet“, erklärt Eberhard Lang von TÜV SÜD.

Abstand: Das Andreaskreuz gehört zum Bahnübergang wie die Schwelle zum Gleis. Es gibt nicht nur der Bahn die Vorfahrt. Wer vor ihm steht, bekommt eventuellen Schaden durch vorbeifahrende Züge von der Bahn ersetzt. Dazu gehören fliegender Schotter oder von Güterzügen herabfallende Gegenstände. Steht die Nase des Autos über das Schild oder eine Haltelinie hinaus, trifft den Autofahrer eine Mitschuld.

Abblenden: Bahngleise liegen oft auch bei „niveaugleichen Übergängen“ leicht höher als die Straße. Deshalb stehen Autos davor auch leicht nach oben geneigt. „Dann leuchten die Scheinwerfer ebenfalls nach oben und blenden“, weiß Eberhard Lang. „Standlicht ist beim Warten vor dem Übergang die richtige Beleuchtung.“

Abbrechen: Leider bilden sich an stark befahrenen Eisenbahnstrecken oft Staus vor Bahnübergängen. Das gilt besonders, wenn sich kurz hinter Schranken oder Blinklicht auch noch eine normale Ampel befindet. „Es ist keine gute Idee, in den Bahnübergang einzufahren, wenn man darauf zu stehen kommen würde“, warnt der Experte. Im Zweifelsfall immer noch vor dem Andreaskreuz warten, zumal es die StVO auch so vorschreibt. Bahnübergänge sind nicht in jedem Fall von Kameras überwacht und die in aller Regel ferngesteuerten Schranken können sich schließen, auch wenn noch ein Fahrzeug im Weg ist.

Abbremsen: Auf und vor Bahnübergängen schreiben die Verkehrsregeln „mäßige Geschwindigkeit“ vor. Zudem ist Überholen ab dem Schild zur Ankündigung verboten.

Abziehen: Es kommt selten vor, ist aber eine Horrorvision: Eine Motorpanne direkt auf dem Bahnübergang. Ein Trick für den Notfall bringt das Auto von den Gleisen. Gleichzeitig den Anlasser betätigen und im ersten oder Rückwärtsgang einkuppeln. Das bringt Autos mit Schaltgetriebe zumindest für ein paar Meter weiter oder zurück.

Abstellen: Autos mit Start-/Stopp-Anlage machen es automatisch, bei anderen sollte der Fahrer es tun: Motor beim Warten aus! Allerdings hat die Verkehrssicherheit Vorrang. Dies gilt für die Defrostung, falls die Scheiben zu beschlagen drohen. Vor allem außerorts muss das Auto beleuchtet sein. Je nach Lichtschaltung also von Hand das Standlicht einschalten, wenn der Motor steht.

Abgeschafft: Die Regel, dass Lastwagen außerhalb von Ortschaften schon an der einstreifigen Bake warten mussten, gilt nicht mehr. „Sie wurde 2010 abgeschafft, weil die meisten Verkehrsteilnehmer damit nicht zurechtkamen und an wartenden Lkw nicht vorbeifuhren“, erinnert sich Lang.
Fahrzeugbau / Automotive
[pressebox.de] · 23.03.2017 · 10:07 Uhr
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