TÜV Rheinland: Starre Arbeitszeitmodelle sind nicht zukunftsfähig
Mobile Arbeitszeit fordert Eigenverantwortung des Arbeitnehmers / Arbeitgeber kann Arbeitszeiten nicht beliebig verlängern / Besonderer Schutz für Jugendliche und Schwangere

(pressebox) Köln, 23.07.2014 - Erkrankte Kollegen, Urlaubsvertretungen oder ungeplante zusätzliche Aufträge können dazu führen, dass die Arbeit in der vorgesehenen Arbeitszeit nicht mehr zu bewältigen ist. Das belegt auch die Statistik: Laut der Erwerbstätigenbefragung 2012 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sowie des Bundesinstitutes für Berufsbildung haben 47,5 Prozent der Befragten zwischen 40 und 48 Stunden pro Woche gearbeitet. 10,8 Prozent gaben sogar Arbeitszeiten von 48 bis zu 60 Stunden an. "Arbeit soll ausführbar, erträglich, zumutbar und persönlichkeitsfördernd sein", so Werner Lüth, Fachgebietsleiter Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland. Diese Ansprüche sind mit derart langen Arbeits- und fehlenden Pausenzeiten nicht vereinbar: Es kommt zu körperlichen und psychischen Belastungen, die Erkrankungen begünstigen. Zudem bleibt nicht ausreichend Zeit für soziale Kontakte und Freizeitaktivitäten.

Maximal acht Arbeitsstunden pro Tag

Die Länge der täglichen Arbeitszeit ist im Arbeitszeitgesetz eindeutig geregelt: Sie darf an Werktagen acht Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf zehn Stunden ist möglich, wenn innerhalb von sechs Monaten im Durchschnitt die Arbeitszeit an Werktagen bei acht Stunden liegt. Auch die Notwendigkeit und Mindestlänge der Pausen ist festgelegt: Ab sechs Stunden muss die Arbeit für 30 Minuten unterbrochen werden, ab neun Stunden für eine Dreiviertel Stunde. Ausnahmen gelten für bestimmte Branchen, beispielsweise in Gesundheitsberufen oder in der Gastronomie, sofern der Tarifvertrag oder die betriebliche Vereinbarung dies vorsehen. Für Arbeit an Sonn- und Feiertagen müssen Ersatzruhetage angeboten werden.

Einige Beschäftigungsgruppen wie Jugendliche sowie werdende und stillende Mütter unterliegen einem besonderen Schutz: Jugendliche dürfen maximal acht Stunden arbeiten. Das Mutterschutzgesetz schließt Mehrarbeit ebenso aus wie eine Beschäftigung in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr oder an Sonn- und Feiertagen.

Sonderregelungen bei hohen Belastungen

Zwar sieht das Gesetz für besonders belastende Arbeitsplätze kaum Sonderregelungen vor. Nur bei Tätigkeiten unter Tage im Bergbau zählen, anders als in den übrigen Branchen, die Pausenzeiten als Arbeitszeit. In der Praxis haben sich jedoch oft bedarfsgerechte Modelle etabliert. So arbeiten Fluglotsen, die ständig konzentriert sein müssen, zwar auch acht Stunden, allerdings in der Regel nie länger als zwei Stunden ohne Unterbrechung. Die Ruhepausen betragen zusammengerechnet etwa 2,5 Stunden.

Moderne Arbeitszeitkonzepte erfordern Disziplin

Konzepte wie flexible Arbeitszeiten oder mobiles Arbeiten bieten für Arbeitgeber die Möglichkeit, den Personaleinsatz an den Bedarf des Unternehmens anzupassen. Arbeitnehmer genießen den Vorteil, dass sich Arbeit und Privatleben einfacher verbinden lassen. Besonders mobiles Arbeiten erfordert aber auch Selbstdisziplin: Durch die enge Verzahnung von Beruf und Freizeit ist die Arbeitszeit nicht mehr kontrollierbar. Eine ständige Erreichbarkeit kann die Gesundheit belasten, wenn keine verbindlichen Vereinbarungen getroffen werden, welche Ruhezeiten einzuhalten sind. Wie Führungskräfte hier mit gutem Beispiel voran gehen, ist ein Thema in den Seminaren von TÜV Rheinland zum gesunden Führen. "Mobiles Arbeiten ist ein großer Trend, dem sich die Unternehmen nicht verschließen können, wenn sie junge, qualifiziert Mitarbeiter gewinnen und erfahrene Kräfte binden möchten. Arbeitsplätze, die keinen Raum für Familie, Freizeit und soziales Leben bieten, sind nicht zukunftsfähig", prognostiziert Lüth.

Weitere Informationen bei TÜV Rheinland www.tuv.com/arbeitsschutz im Internet.
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[pressebox.de] · 23.07.2014 · 10:00 Uhr
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