Tesla erschwert Kleinaktionären den Klageweg
Tesla hat eine Strategieänderung im Umgang mit Aktionärsklagen angekündigt, die auf eine Justizreform in Texas zurückgeht, nachdem ein Kleinaktionär erfolgreich gegen ein milliardenschweres Aktienvergütungspaket für Elon Musk vorging. Ab sofort dürfen Klagen im Interesse des Unternehmens nur noch von Anteilseignern mit einer Beteiligung von mindestens drei Prozent eingereicht werden.
Diese Regelung könnte als Antwort auf ein kürzliches Urteil in Delaware interpretiert werden, wo ein Aktionär gegen Musks 2018 gewährtes, äußerst lukratives Vergütungspaket Beschwerde führte. Das Paket, das derzeit über 100 Milliarden Dollar wert ist, basierte auf der Erreichung ambitionierter Firmenziele, die Tesla schneller als geplant übertraf.
Im Januar 2024 entschied eine Richterin in Delaware, dass die ursprüngliche Zuteilung des Pakets nicht rechtens gewesen sei, da Musk bei den Verhandlungen zu viel Einfluss ausgeübt habe. Überraschend billigten Tesla-Aktionäre bei der Hauptversammlung im Juni 2024 das Paket trotzdem erneut, nachdem der Fall öffentlich große Aufmerksamkeit erregte und mehr Transparenz hergestellt wurde.
Auch wenn Tesla inzwischen in Texas ansässig ist, beeinflusst der Umzug nicht die Berufung gegen das Delaware-Urteil, die der Konzern jetzt angestrebt hat. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Klagen in den unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten entwickeln werden.