Tariftreuegesetz: Zwischen Schutz der Arbeitnehmer und bürokratischen Hürden
Die Einführung des Tariftreuegesetzes sorgt derzeit für hitzige Diskussionen in der Wirtschaftswelt. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas verteidigt energisch den im Bundeskabinett gebilligten Entwurf, der bei öffentlichen Aufträgen ab 50.000 Euro die tarifliche Bezahlung vorschreibt. Dies, so hofft die Ministerin, soll sicherstellen, dass Unternehmen mit Tarifbindung künftig besser von den großen bundesweiten Investitionen profitieren können.
Mit dem Vorhaben wird ein weiteres Ziel des Koalitionsvertrags in Angriff genommen: die Stärkung der Tarifbindung. Ausgenommen sind jedoch Beschaffungsaufträge für die Bundeswehr. Während der Entwurf nun dem Bundestag zur möglichen Überarbeitung vorliegt, sieht er sich schon jetzt harscher Kritik von Arbeitgeberseite ausgesetzt. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger spricht von einem "Tarifzwangsgesetz" und fordert wegen des erwarteten bürokratischen Aufwands dessen Stopp. Auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer stimmt in diesen Tenor mit ein.
Die Gewerkschaften hingegen, angeführt von der IG Metall, befürworten das Gesetzesvorhaben. Vorsitzende Christiane Benner drängt auf eine Umsetzung ohne Schlupflöcher und warnt davor, Ausnahmen zuzulassen, die den angestrebten Schutz der Arbeitnehmer aushebeln könnten. Sie unterstreicht die Notwendigkeit des Gesetzes, insbesondere angesichts der anstehenden milliardenschweren Investitionen in die Infrastruktur.

