Stuttgart 21: Deutsche Bahn bleibt auf Mehrkosten allein sitzen
Die Deutsche Bahn steht erneut im Zentrum eines juristischen Paukenschlags: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat entschieden, dass die Milliardenmehrkosten des ambitionierten Bauprojekts Stuttgart 21 vollständig von der Bahn selbst getragen werden müssen. Der Versuch der Deutschen Bahn, durch einen Berufungsantrag eine Mitschuld der Projektpartner einzuklagen, wurde abgeschmettert.
Diese jüngste Entscheidung bestätigt ein vorheriges Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart und macht es für die Bahn nahezu unmöglich, ihre Last weiterzugeben. Im Kern der Auseinandersetzung stand die Auslegung einer sogenannten Sprechklausel im Finanzierungsvertrag von 2009, die für künftige Kostensteigerungen Gespräche zwischen den Beteiligten vorsah.
Während die Bahn dies als Grundlage für eine gemeinsame Finanzierungsverantwortung interpretierte, beharrten die anderen Parteien auf der Fixierung von Kostenobergrenzen. Die Gerichte sahen in der Klausel lediglich die Verpflichtung zu Gesprächen, nicht jedoch zu finanziellen Nachverhandlungen.
Die letzten verbleibenden Optionen für die Deutsche Bahn wären ein Gang zum Bundesverfassungsgericht. Dennoch scheint es unausweichlich, dass der Konzern nun erhebliche Mehrkosten in Höhe von derzeit mindestens 6,5 Milliarden Euro stemmen muss.
Angesichts der bereits kalkulierten Gesamtkosten von über 11 Milliarden Euro wird dies das Unternehmen finanziell belasten. Die ursprünglichen Verträge deckten nur bis zu 4,5 Milliarden Euro der Kosten ab, weshalb eine Anpassung aus Sicht der Bahn unerlässlich schien.
Das ehrgeizige Projekt Stuttgart 21 umfasst den Bau eines neuen unterirdischen Hauptbahnhofs und die Neustrukturierung des Bahnknotens Stuttgart, inklusive zahlreicher Tunnel und neuer Bahnhöfe. Der Rückbau von Sperrungen soll die Inbetriebnahme schrittweise ermöglichen.
Bislang ist diese jedoch erst für Ende 2026 anvisiert, mit weiteren Teilabschnitten, die bis 2027 abschließen sollen.

