Stuttgart 21: Alleinunterhalter Deutsche Bahn steht vor milliardenschwerer Herausforderung
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat eine entscheidende Weiche für das Schicksal der Deutschen Bahn gestellt: Die Kostenlawine des Mammutprojekts Stuttgart 21 bleibt alleiniges Gepäck des Konzerns. Nachdem das Verwaltungsgericht Stuttgart bereits im letzten Jahr befand, dass das Unternehmen auf den Mehrkosten sitzen bleibt und die Beteiligung der Projektpartner ausgeschlossen ist, bestätigt nun das höchste Verwaltungsgericht des Landes diese Sichtweise.
Die Bahn hatte gegen das Urteil auf Berufung gehofft. Doch dieser Hoffnung wurde nun ein Riegel vorgeschoben, nachdem der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim dem Antrag der Bahn eine kalte Dusche verpasste. Weder ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit des Urteils der ersten Instanz konnten vorgebracht werden, noch wurden Verfahrensfehler festgestellt, die eine Berufung rechtfertigen würden.
Somit ist der gerichtliche Ausdruckstanz vor staatlichen Verwaltungsgerichten für die Bahn nun ausgetanzt. Wie eine Sprecherin des Gerichts anmerkt, bleibt im Instrumentenkasten der rechtlichen Mittel theoretisch nur noch der Schritt ans Bundesverfassungsgericht. Doch bis dahin muss die Bahn erst einmal mit den greifbaren Konsequenzen dieser juristischen Niederlage klarkommen.
Der Konzern sieht sich nun potenziell mit mindestens 6,5 Milliarden Euro zusätzlichen Kosten konfrontiert. Diese Mehrkosten entstehen, da der Finanzierungsvertrag von 2009 lediglich eine Kostenverteilung bis etwa 4,5 Milliarden Euro vorsieht, während die aktuellen Gesamtkosten inklusive eines Sicherheitsnetzes von 500 Millionen Euro auf rund 11 Milliarden Euro geschätzt werden.
Für die Deutsche Bahn bedeutet diese Entscheidung eine Herausforderung, die sie mehr als nur planerisches Geschick kosten wird.

