Strompreisentlastung: Große Pläne, kleine Wirkung?
Der Vorstoß der Bundesregierung zur Reduzierung der Strompreise zielt insbesondere auf eine Senkung der Netzentgelte ab, von der vor allem private Haushalte profitieren könnten. Trotz der Initiative warnen Fachverbände jedoch, dass die Entlastungen nicht alle Verbraucher erreichen werden. Parallel dazu sollen vor allem Firmen aus dem produzierenden Gewerbe sowie der Land- und Forstwirtschaft von Steuererleichterungen auf die Stromsteuer profitieren. Eine allgemeine Senkung der Stromsteuer ist allerdings nicht vorgesehen.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hebt hervor, dass die Netzentgelte aktuell etwa 28 Prozent des Strompreises ausmachen, weshalb die Senkung dieser Gebühren breitere Auswirkungen haben könnte. Geplant ist ein staatlicher Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro an die Betreiber der Übertragungsnetze, finanziert aus dem Klima- und Transformationsfonds.
Diese Summe soll die Kostenbelastung der Verbraucher reduzieren, indem sie die Verteilernetze unterstützt, die auch private Haushalte mit Strom versorgen. Die Finanzierung ab 2027 bleibt jedoch offen. Eine Anpassung der Offshore-Netzumlage könnte hierbei eine Rolle spielen, muss aber von der EU-Kommission genehmigt werden. Verbraucherschützer fordern, Umlagen stattdessen direkt zu reduzieren.
Bedeutung haben auch die Unterschiede in regionalen Netzentgelten, die von Infrastruktur und Ausbaugrad der erneuerbaren Energien beeinflusst werden. Während der wirtschaftliche Nutzen für viele Unternehmen unklar bleibt, bleibt der Druck auf die Regierung groß: Die Wirtschaftsvereinigung Stahl mahnt eine verlässliche Senkung der Netzentgelte an.
Gleichzeitig bleibt der Effekt auf Haushaltsnetzentgelte ungewiss, da Energieversorger rechtlich nicht verpflichtet sind, die Zuschüsse weiterzugeben. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche appelliert an die Branche, die Unterstützung tatsächlich an die Kunden weiterzureichen. Ungeachtet der Debatten um die Netzentgelte soll die Stromsteuerentlastung stabilisiert werden. Diese Regelung betrifft über 600.000 Unternehmen, darunter Handwerksbetriebe wie Bäckereien und Metallbauer. Allerdings profitieren laut der Deutschen Industrie- und Handelskammer maximal 15 Prozent der Betriebe. Die Familienunternehmer und der Handelsverband Deutschland beklagen diesen Umstand scharf und warnen vor einer möglichen Insolvenzwelle im Mittelstand.

