Strengere Werberichtlinien in Deutschland: Neues Gesetz soll Greenwashing eindämmen
Der deutsche Gesetzgeber plant, irreführender Umweltwerbung künftig einen Riegel vorzuschieben, indem strengere Vorgaben für sogenannte "grüne" Werbeaussagen gemacht werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf zur Anpassung an EU-Recht wurde kürzlich vom Bundesjustizministerium vorgestellt. Die Zustimmung des Bundestags steht allerdings noch aus.
Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte die Notwendigkeit, die Verlässlichkeit von Umweltaussagen zu stärken. Zukünftig soll jede Umweltwerbung durch konkrete Nachweise untermauert werden. Allgemeine Formulierungen wie "nachhaltig" oder "umweltfreundlich" dürfen nur verwendet werden, wenn sie tatsächlich das gesamte Produkt betreffen.
Bei ambitionierten Zukunftsprognosen, wie das Beispiel "bis 2030 sind alle Verpackungen vollständig recyclingfähig", muss zudem ein realistischer Umsetzungsplan öffentlich zugänglich gemacht werden. Besonders hervorgehoben wird, dass Produkte oder Dienstleistungen, die sich als "klimaneutral" bezeichnen, diesen Status nicht allein durch den Erwerb von CO2-Zertifikaten erreichen dürfen.
Vielmehr soll Klimaneutralität bedeuten, dass Emissionen an ihrer Quelle neutralisiert werden, beispielsweise durch Aufforstungsprojekte. Auch bei Nachhaltigkeitssiegeln wird Verschärfung angestrebt: Diese sollen nicht mehr beliebig vom Anbieter vergeben werden können, sondern müssen auf anerkannten, unabhängig geprüften Systemen basieren.
Änderungen stehen ebenfalls für Produkte an, die bewusst mit kurzer Lebensdauer designed werden. Solche Produkte dürfen nicht mehr beworben werden, was insbesondere für Elektrogeräte relevant wird, die Hersteller bewusst weniger langlebig machen, um Ersatzkäufe anzuregen.
Darüber hinaus soll manipulative Gestaltung von Online-Plattformen, etwa durch unfaire Hervorhebung von Auswahlmöglichkeiten bei Finanzdienstleistungsverträgen, unterbunden werden. Der Austritt aus einem Dienst soll zudem so einfach gestaltet werden wie der Eintritt.

