Streit um Google's Rolle bei der Verbreitung intimer Aufnahmen
Eine wegweisende Klage in München könnte die Rechtsprechung in Bezug auf die Verpflichtungen von Suchmaschinen wie Google verändern. Eine Frau, unterstützt von der Organisation HateAid, will in einem Grundsatzurteil klären lassen, ob Google gestohlene private Aufnahmen dauerhaft aus seinen Suchergebnissen entfernen muss. Das Landgericht München I hat den Eingang der Klage bestätigt, nachdem bereits der 'Spiegel' darüber berichtet hatte.
Die Aufnahmen, die ursprünglich aus einer privaten Datenbank des Paares gestohlen wurden, verbreiten sich seit 2023 unaufhaltsam im Internet. Sie tauchen nicht nur auf diversen Porno-Seiten auf, sondern können auch über die Google-Bildersuche gefunden werden, wenn man den Namen der Betroffenen mit bestimmten Suchbegriffen kombiniert. Trotz wiederholter Löschungsaufforderungen durch HateAid, die nach eigenen Angaben rund 2.000 Treffer gemeldet haben, erscheinen die Bilder immer wieder in den Suchergebnissen.
Die Klägerin verlangt, dass Google alle gemeldeten sowie ähnliche Bilder dauerhaft aus seinen Suchtreffern entfernt. Die Organisation HateAid betont, dass das Problem der bildbasierten sexualisierten Gewalt weit verbreitet sei. Google, so die Argumentation von HateAid, sei mitverantwortlich für die Verbreitung der Bilder, da die Suchmaschine dazu beitrage, die betroffene Person einem breiteren Publikum bekannt zu machen, was deren Leiden vergrößert.
Ein Google-Sprecher räumt ein, dass die Verhinderung der Verbreitung unerlaubter Aufnahmen eine 'komplexe Herausforderung' darstellt, der sich der Konzern jedoch weiterhin mit Priorität widmen werde. Trotz Schutzmaßnahmen, die bei entsprechenden Meldungen greifen, bleibt die Frage offen, ob die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einen Anspruch auf dauerhafte Löschung solcher Inhalte begründet.
Die rechtlichen Auseinandersetzungen werden fortgesetzt, da Google bis Ende September Zeit hat, auf die Klage zu reagieren. Der Verhandlungstermin bleibt indes unbestimmt.

