Stichwort: Arbeitsruhe und seelische Erhebung
Karlsruhe (dpa) - Der sogenannte Weimarer Kirchenartikel 139, der aus der Reichsverfassung von 1919 ins Grundgesetz übernommen wurde, ist letztlich die Folge eines jahrzehntelangen Kampfes der Kirchen, aber auch der Sozialdemokraten um eine besondere Gewährleistung der Arbeitsruhe am Sonntag.
Sein Wortlaut: «Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.»