Steuerliche Entlastungen: Bundesregierung setzt Akzente für Gastgewerbe und Pendler
Die Bundesregierung plant tiefgreifende steuerliche Erleichterungen ab dem 1. Januar 2026, wie aus dem Entwurf eines neuen Steueränderungsgesetzes hervorgeht. Das Bundesfinanzministerium möchte die Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie dauerhaft von 19 auf 7 Prozent senken. Diese Maßnahme soll die gebeutelte Branche unterstützen und Wettbewerbsverzerrungen ausgleichen, da abgeholte Speisen bereits diesem ermäßigten Satz unterliegen. Ob dies tatsächlich zu Preissenkungen für Endverbraucher führen wird, bleibt jedoch ungewiss.
Mit einem Rückgang der Umsätze im Gastgewerbe um 3,7 Prozent im ersten Halbjahr hofft die Branche trotz Skepsis der Gewerkschaft NGG auf die angekündigten Erleichterungen. Gleichzeitig sieht der Gesetzentwurf eine Erhöhung der Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer vor. Dies stößt bei Umweltschützern wie Jens Hilgenberg vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland auf Kritik, da vor allem Haushalte mit hohem Einkommen profitieren würden.
Neben diesen Maßnahmen sollen auch die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen angehoben werden, um das ehrenamtliche Engagement zu stärken. Steuerfreie Freibeträge für ehrenamtlich Tätige sollen erleichtert werden, um die gesellschaftlich wichtigen Aufgaben zu unterstützen. Die Gesetzesänderungen müssen jedoch nicht nur den Bundestag, sondern auch den Bundesrat passieren, was aufgrund der erwarteten Mindereinnahmen von mehreren Milliarden Euro zu heftigen Diskussionen fürden dürfte.
Besonders die Länder könnten bei den geplanten Steuererleichterungen ihre Zustimmung von finanziellen Ausgleichszusagen abhängig machen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil lehnt jedoch zusätzliche finanzielle Kompensationen für die Länder ab, da im Bundeshaushalt bereits erhebliche Lücken klaffen.

