Steigende Strompreise - Preisschock elektrisiert Verbraucher
Ein Leben ohne Strom - schwer vorstellbar. Doch für immer mehr Deutsche wird die Energie aus der Steckdose zum Luxusgut. Und ein Ende der Preisspirale ist nicht in Sicht. Im Gegenteil: Um den Ausbau des Stromnetzes im Rahmen der Energiewende zu gewährleisten, rechnet das Wirtschaftsministerium mit einem Preisanstieg zwischen 3 und 5 Cent pro Kilowattstunde in den kommenden zwölf Monaten. Für eine dreiköpfige Familie bedeutete dies Mehrkosten in Höhe von bis zu 175 Euro.
Noch schlimmer trifft es die ganz Armen: Im vergangenen Jahr wurde rund 200.000 Hartz-IV-Empfängern sprichwörtlich der Saft abgedreht, weil sie die Stromrechnung nicht begleichen konnten. Tendenz steigend. Denn spätestens im Juli kommt der nächste Preisschock, wie das Online-Vergleichsportal preisvergleich.de ermittelt hat.
Bei ihren Recherchen stellten die Analysten fest, dass 64 deutsche Energieanbieter ab den Sommermonaten 260 Tarife verteuern werden - im Schnitt um 5,2 Prozent. Während bei den Stromtarifen ein Preisanstieg von 4,7 Prozent ermittelt wurde, steigen die Gastarife im Schnitt um satte 5,7 Prozent.
Stadtwerke werden noch teurer
Besonders gründlich sollten Kunden der Stadtwerke und Grundversorger hinschauen, denn sie trifft es hart: Bei mehr als 60 Prozent aller Anbieter schnellen die Preise für die Grund- und Ersatzversorgung in die Höhe. Bereits seit Januar dieses Jahres haben 420 Grundversorger in Deutschland ihre Tarife um durchschnittliche 3,5 Prozent verteuert.
Die drohenden Mehrkosten lassen sich allerdings ausgleichen, indem zu einem günstigeren Stromanbieter gewechselt wird. Da kommt dem Verbraucher auch das deutsche Gesetz entgegen, das seit dem 1. April verbraucherfreundlicher geworden ist. Wer sich von seinem Grundversorger trennen will, kann innerhalb von 14 Tagen kündigen. Bisher betrug die Kündigungsfrist vier Wochen.
Bei allen anderen Anbietern müssen sich die Verbraucher jedoch an die Frist halten, die im Vertrag festgelegt ist. Diese beträgt meistens vier Wochen. Mit einer Ausnahme: Stehen Preiserhöhungen an, dürfen die Kunden innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntgabe kündigen.
Anbieter und die Netzentgelte
Jedoch lassen sich manche Anbieter ein Hintertürchen offen. Wenn beispielsweise Abgaben wie Netzentgelte steigen, die derzeit ein Viertel des Strompreises bestimmen. Diese sind übersetzt eine Art Gebühr für den Transport und die Verteilung des Stroms.
Von dieser Preispolitik halten Verbraucherschützer wenig, denn bei den Netzentgelten haben die Anbieter Spielraum. Manche geben die Erhöhung nicht sofort an den Kunden weiter. Die Kunden sollten dennoch auf ihrem Sonderkündigungsrecht bestehen, wenn teuer werdende Tarife durch steigende Kosten beim Netzentgelt begründet werden.
Vor einem Wechsel des Stromanbieters lohnt sich zuerst ein Blick in die letzte Stromabrechnung. Denn hier ist der Jahresverbrauch vermerkt, mit dem man konkret auf Vergleichsportalen im Internet günstigere Angebote ermitteln kann.
Es ist zwar lästig, aber wer richtig sparen will, sollte jedes Jahr den eigenen Tarif mit anderen Anbietern vergleichen. Daher ist es ratsam, dass die Vertragslaufzeit nicht länger als zwölf Monate beträgt. Ebenso sollte der Kunde eine Preisgarantie einfordern, die mindestens der Vertragslaufzeit entspricht.