Stärkung der Patientenrechte: Regierung plant Härtefallfonds für Behandlungsfehler

Die Rechte von Patientinnen und Patienten bei medizinischen Behandlungen sollen eine deutliche Aufwertung erfahren, wie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verlauten ließ. In einer Regierungsbefragung im Bundestag teilte er mit, dass zur Jahresmitte der Weg für ein neues Gesetzesvorhaben geebnet werden soll. Ein zentrales Anliegen dieses Vorhabens ist die Etablierung eines Härtefallfonds für die Opfer fehlerhafter ärztlicher Eingriffe. Weiterhin sollen Krankenkassen vermehrt in die Pflicht genommen werden, ihre Versicherten in Fällen von Behandlungsfehlern zu unterstützen. Innovativ ist auch der Plan, die Auswertung und Interpretation von medizinischen Befunden durch den Einsatz künstlicher Intelligenz für Patienten zugänglicher zu machen.

Justizminister Marco Buschmann beleuchtet indessen das Informationsungleichgewicht zwischen Fachpersonal im Gesundheitswesen und den Patienten. Zwar scheint eine generelle Umkehr der Beweislast, die Ärzte zum Nachweis der Fehlerfreiheit ihrer Behandlungen zwingen würde, für ihn nicht diskutabel - sie könne bei Medizinern eine Welle der defensiven Medizin auslösen. Dass jedoch schon jetzt eine hohe Belastung durch Dokumentationspflichten und Bürokratie besteht, wird nicht verkannt.

Die geplante Gesetzesinitiative ist übereinstimmend mit den Absichtserklärungen im Koalitionsvertrag der SPD, Grünen und FDP, die sich darauf verständigt hatten, bei Behandlungsmängeln die Rechtsstellung der Patientenschaft im gegenwärtigen Haftungssystem zu verbessern. Die Idee eines Härtefallfonds, welcher begrenzte Ansprüche garantieren soll, geht konform mit dieser Vereinbarung. (eulerpool-AFX)

Pharma
[Eulerpool News] · 24.04.2024 · 21:33 Uhr
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