Städte gehen gegen Gemeindefinanzierung auf die Barrikaden
Der Verfassungsgerichtshof von Nordrhein-Westfalen nimmt heute die Beschwerden mehrerer Städte unter die Lupe, die sich durch die derzeitigen Gemeindefinanzierungsgesetze benachteiligt fühlen. Bonn, Bottrop, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster, Solingen und Wuppertal stellen die Berechnungsmethode für die Jahre 2022 bis 2024 in Frage und suchen in Münster Gehör.
Die Diskussion dreht sich um die gesetzliche Unterscheidung zwischen kreisfreien und kreisangehörigen Städten. Die klagenden Städte, allesamt kreisfrei, bemängeln eine unfaire Herangehensweise bei der Bestimmung ihrer Steuerkraft. Dieses Berechnungsmodell führe, laut den Städten, zu unzureichenden Schlüsselzuweisungen, die sie als ungerecht empfinden.
Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes wird zu einem späteren Zeitpunkt erwartet, was die betroffenen Gemeinden mit Spannung verfolgen dürften.

