Staatsanwaltschaft weist Pannenvorwurf in Steuer-Affäre zurück
Düsseldorf (dpa) - Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft wehrt sich gegen den Vorwurf, die Identität der in der Schweiz strafrechtlich verfolgten Steuerfahnder durch eine Panne verraten zu haben. Zwar habe die Behörde tatsächlich die Namen der Beamten in einem Aktenvermerk genannt. Dies sei aber «völlig normal und rechtsstaatlich geboten», sagte Oberstaatsanwalt Ralf Möllmann. Dies sei die Grundlage für die Entscheidung der Gerichte gewesen, der Verwertbarkeit der Steuerdaten zuzustimmen. Die Schweizer Justiz hat gegen drei nordrhein-westfälische Steuerfahnder Haftbefehl erlassen.