Prozess in Norwegen

Staatsanwaltschaft fordert über sieben Jahre Haft für Høiby

18. März 2026, 12:00 Uhr · Quelle: dpa
Prozess gegen Marius Borg Hoiby
Foto: Ane Hem/NTB/dpa
Der Sohn der norwegischen Kronprinzessin muss sich wegen einer langen Reihe an Straftaten vor Gericht verantworten. (Archivbild)
Showdown im Høiby-Prozess: Die Anklage fordert eine lange Haftstrafe für den Sohn der norwegischen Kronprinzessin. Vier Vergewaltigungs-Vorwürfe stehen im Raum. Doch das Urteil lässt auf sich warten.

Oslo (dpa) - Im Prozess gegen den ältesten Sohn der norwegischen Kronprinzessin hat die Staatsanwaltschaft in Oslo sieben Jahre und sieben Monate Haft für Marius Borg Høiby gefordert. Die Zeit, die Høiby bereits in der Untersuchungshaft verbracht hat, soll von der Haftstrafe abgezogen werden. Dabei handelt es sich nach Aussage der Staatsanwaltschaft um bislang 63 Tage. Außerdem verlangte die Anklage zum Schluss ihres Plädoyers am Mittwoch ein zweijähriges Kontaktverbot gegenüber einer Ex-Freundin.

Staatsanwalt Sturla Henriksbø forderte, Mette-Marits Sohn in 39 von 40 Anklagepunkten zu verurteilen. Lediglich für einen Verstoß gegen ein Kontaktverbot solle Høiby freigesprochen werden. In diesem Fall soll er seine Ex-Freundin trotz des Verbots versehentlich angerufen haben. 

Vergewaltigung, Gewalt, Raserei: 40 Anklagepunkte

Mette-Marits Sohn ist unter anderem in vier Fällen von Vergewaltigung nach norwegischem Recht angeklagt. In drei Fällen soll er Frauen im Genitalbereich berührt haben. In einem Fall soll es zur Penetration mit dem Penis gekommen sein. «Vergewaltigung kann tiefe Spuren hinterlassen und Leben zerstören», sagte der Staatsanwalt laut der Zeitung «Verdens Gang». Während der mutmaßlichen Taten sollen die Frauen geschlafen beziehungsweise ein Blackout gehabt haben. 

Høiby soll sie dabei gefilmt haben. Foto- und Videoaufnahmen auf den Handys des Norwegers spielten im Prozess deshalb eine wichtige Rolle. Mit drei der Frauen soll der Angeklagte vor den mutmaßlichen Taten länger freiwilligen Sex gehabt haben - das sollte sich strafmildernd auswirken, sagte Staatsanwalt Henriksbø.

Verantworten muss sich der 29-Jährige auch wegen zahlreicher Fälle häuslicher Gewalt gegen zwei Ex-Freundinnen. Ein Vorfall in der Wohnung einer der beiden hatte die Ermittlungen gegen den norwegischen «Bonus-Prinzen» ins Rollen gebracht. Dort soll Høiby seine damalige Freundin, von norwegischen Medien nach dem Osloer Stadtteil «Frogner-Frau» genannt, unter anderem gewürgt, einen Kronleuchter von der Wand gerissen und darauf herumgetrampelt sowie ein Messer in die Wand geworfen haben.

Die Beziehung der beiden war laut Anklage von Høibys «Aggressionsproblem» geprägt: Vor allem im Rausch habe der Norweger die Beherrschung verloren, sei eifersüchtig gewesen und gewalttätig geworden. Seine Ex-Freundin hatte ihn im Prozess in diesen Situationen mit dem «Hulk» verglichen - einer Comicfigur, die sich bei Wut in ein unkontrollierbares Wesen verwandelt.

Während der Ermittlungen hatten die beiden den Kontakt wieder aufgenommen und sich vor Prozessbeginn fast täglich gesehen oder gesprochen. Auch deshalb soll Høiby ein ihm auferlegtes Kontaktverbot regelmäßig gebrochen haben. Auf die «Frogner-Frau» bezieht sich die Hälfte der 40 Anklagepunkte. 

Anklage: Frauen sind glaubwürdiger als Høiby

Neben den Sexual- und Gewalttaten werden dem Sohn der Kronprinzessin und Stiefsohn von Kronprinz Haakon einige weniger schwere Vergehen vorgeworfen. Er soll etwa zu schnell gefahren sein und Polizisten den Stinkefinger gezeigt haben. Für einen Dealer soll er mindestens 3,5 Kilo Marihuana transportiert haben. Während er einige der Taten zugibt, bestreitet Høiby unter anderem die Vergewaltigungen.

Staatsanwalt Sturla Henriksbø hatte den mutmaßlichen Opfern in seinem Plädoyer eine größere Glaubwürdigkeit zugesprochen als Høiby. Dieser hatte während des sechs Wochen langen Prozesses häufig angegeben, sich nicht genau erinnern zu können.

Der Angeklagte habe nicht nur mangelnden Respekt für Normen und Regeln gezeigt, sondern auch, dass er in Beziehungen unterschiedliche Maßstäbe für sich selbst und andere anlege, sagte Henriksbø diese Woche laut der norwegischen Zeitung «Verdens Gang». 

Während der Sohn der norwegischen Kronprinzessin sich am vergangenen Freitag selbst als «Monster» in der öffentlichen Wahrnehmung und «Hassobjekt von ganz Norwegen» bezeichnet hatte, hatte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer klargestellt, dass Høiby ein Mensch wie jeder andere sei und nicht dafür bestraft werden solle, wer er sei, sondern was er getan habe.

Høiby macht Medien für schwierige Kindheit verantwortlich 

Mette-Marits Sohn hatte während der vergangenen Wochen immer wieder darüber gesprochen, wie sehr es ihn seit seiner frühen Kindheit belastet habe, unfreiwillig in der Öffentlichkeit zu stehen. Høiby war noch ein Kleinkind, als seine Mutter den norwegischen Kronprinzen Haakon heiratete. Mehrfach klagte Høiby die Presse bitter dafür an, ihn verfolgt und bloßgestellt zu haben, während er seine Mutter und seinen Stiefvater Haakon in Schutz nahm. 

Den Prozess musste der 29-Jährige ohne seine Familie durchstehen: Das Kronprinzenpaar sowie Høibys Halbgeschwister, Prinzessin Ingrid Alexandra und Prinz Sverre Magnus, blieben der Verhandlung fern.

Die Vorwürfe gegen den «Bonus-Prinzen» sind nicht der einzige Skandal, der die norwegische Königsfamilie derzeit belastet. Mette-Marit muss seit Wochen harte Kritik für ihre enge Freundschaft mit dem Sexualstraftäter Jeffrey Epstein einstecken.

Außerdem hat sich ihr Gesundheitszustand noch einmal verschlechtert, wie der norwegische Hof am Dienstag mitteilte. Die Kronprinzessin leidet unter einer seltenen Form der chronischen Krankheit Lungenfibrose und braucht auf Sicht eine neue Lunge. Seit Ende Januar hat sich die 52-Jährige nicht mehr in der Öffentlichkeit gezeigt.

Die Situation für die Royals dürfte sich absehbar nicht entspannen: Die Norweger warten immer noch darauf, dass sich ihre Kronprinzessin ausführlich zu ihrem Epstein-Kontakt erklärt. Und in einigen Monaten wird das Urteil gegen Marius Borg Høiby erwartet. Dann wird sich zeigen, ob das Gericht dem Wunsch der Staatsanwaltschaft nachkommt und ihn für lange Zeit hinter Gitter bringt.

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18.03.2026 · 12:00 Uhr
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