SPD will Fluggastrechte massiv ausweiten

Berlin (dts) - In der SPD-Bundestagsfraktion gibt es Bestrebungen, die Stellung von Flugpassagieren gegenüber den Fluggesellschaften massiv zu stärken. "Weil Fluggäste endlich schneller und leichter bei Flugverspätungen, Flugausfällen und Airline-Insolvenzen ihre Entschädigungszahlungen erhalten müssen, wollen wir einen Maßnahmenkatalog zum besseren Schutz von Fluggastrechten umsetzen", sagte der rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, dem "Handelsblatt" (Donnerstagsausgabe). Die Maßnahmen, darunter deutliche Verbesserungen für Flugreisende bei Airline-Insolvenzen und der Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen, sind in einem Positionspapier der Fraktion niedergeschrieben, über welches das "Handelsblatt" berichtet.

Die SPD will demnach auf EU-Ebene dafür eintreten, "dass Flugreisende ebenso abgesichert werden wie Pauschalreisende, indem die Insolvenzversicherungspflicht der Reiseveranstalter auf Luftfahrtunternehmen ausgeweitet wird". Für Deutschland will die SPD schon jetzt eine solche Regelung gesetzlich verankern. Fluggesellschaften, die in Deutschland einen Flug starten oder beenden müssten demnach Kundengelder für den Fall der Insolvenz absichern. Die SPD will zudem die Digitalisierung nutzen, um den Weg zu Entschädigungszahlungen zu erleichtern. Sofern dem Anbieter bei einer Buchung über das Internet oder über eine App alle "relevanten" Daten bereits vorliegen, soll die Geltendmachung von Entschädigungs- oder Ausgleichszahlungen "über weitestgehend vorausgefüllte Formulare möglich werden". Die Airlines sollen verpflichtet werden, über mögliche Erstattungsansprüche binnen eines Monats zu entscheiden. In ihrem Positionspapier monieren die Sozialdemokraten überdies sogenannte "No-Show"-Klauseln beim Fliegen. Danach dürfen Passagiere, die einen Teil der gebuchten Route nicht nutzen, den Rückflug oder Teilstrecken bei vielen Fluggesellschaften nicht antreten. Sie müssen ein neues Ticket oder Gebühren bezahlen. Die SPD will diese Praxis gesetzlich verbieten. Das Beförderungsrecht des Fluggastes soll demnach "ohne Zusatzentgelt" bei Rückflügen, Zubringer- und Anschlussflügen auch gelten, wenn dieser zu einer vorherigen Teilstrecke nicht erschienen ist. "Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht mit Strafgebühren belastet werden, wenn sie den Flug bereits komplett bezahlt haben", heißt es in dem Papier.
Politik / DEU / Luftfahrt
12.09.2019 · 04:00 Uhr
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