Sony im Rechtsstreit um Cheat-Software: BGH wartet auf EuGH-Richtschnur
Der Bundesgerichtshof (BGH) steht vor einer bedeutenden Entscheidung im Fall um Schummel-Software für Spielkonsolen und könnte sich dabei eng an einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) orientieren. Sony hatte im Herbst einen Rückschlag erlitten, als der EuGH entschied, dass die Nutzung von Cheat-Software nicht zwangsläufig eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Am Donnerstag wird das oberste deutsche Zivilgericht in Karlsruhe sein Urteil verkünden.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht ein Rennspiel für die nicht mehr produzierte mobile Konsole Playstation Portable. Spieler konnten mit einer speziellen Software unfaire Vorteile erlangen, indem sie beispielsweise unlimitierten "Turbo" einsetzten oder Fahrer sofort auswählten, ohne die erforderlichen Punktestände zu erreichen. Sony sah hierin eine Verletzung der Urheberrechte und verlangte Schadensersatz von den Entwicklern und Verkäufern dieser Software.
Das Hamburger Oberlandesgericht hatte die Klage von Sony bereits zurückgewiesen, woraufhin der BGH den Fall an den EuGH in Luxemburg verwies. Die Entscheidung des EuGH fiel zugunsten der Entwickler aus: Solange die modifizierten Daten nicht das Ziel verfolgten, das Programm zu kopieren, liege kein Verstoß gegen das Urheberrecht vor. Nur wenn Daten dauerhaft verändert würden, wäre dies problematisch. Wie der BGH nun letztlich entscheiden wird, bleibt mit Spannung abzuwarten.

