Softes Cannabis
Grauzone zwischen Nahrungsergänzungsmittel und Medizin

Langenaltheim, 21.08.2017 (lifePR) - Aktuell geht Cannabiol, auch CBD abgekürzt, überall in den Medien durch. Hierzu werden Studien veröffentlicht, Gegendarstellungen publiziert und viele Meinungen gebildet. Doch um was handelt es sich wirklich? Cannabiol befindet sich in einer Grauzone und könnte dennoch für die Medizin und die Nahrungsergänzungsmittel-Branche von großer Bedeutung sein. Erfahren Sie hier mehr über das sanfte Cannabis, das derzeit für Aufsehen sorgt.
Cannabiskraut könnte Fortschritt bringen

Der nicht psychoaktive Stoff in Cannabis könnte im medizinischen Bereich einen Fortschritt bedeuten. Laut wissenschaftlichen Untersuchungen soll er gegen Unruhe, Angststörungen und sogar gegen Krebs wirken können. Es gibt diesen Stoff auch als Cannabis light Version. In der Schweiz soll das Cannabiskraut nun frei verkäuflich sein. Zumindest wurde berichtet, dass die Blüte des Krautes erstanden werden kann. Und dies auf legale Weise in diversen Geschäften. Generell muss jedoch erwähnt werden, dass dieses Cannabis nicht zum Rausch dient. Es verfügt lediglich über 0,3% THC und kann bis zu 20% CBD aufweisen. Es hat also eine eher therapeutische Auswirkung auf den Konsumenten.

Andere Länder diskutieren über Freigabe

Aktuell wird auch in anderen Ländern über die legale Freigabe des Krautes diskutiert. In Österreich sei in Wien Cannabis Light verkauft worden. Bei einer polizeilichen Kontrolle sei erklärt worden, dass das Kraut legal wäre. Nachdem diese Meldung über die Medien verbreitet wurde, war das Kraut innerhalb von einigen Tagen ausverkauft. In Österreich soll es nun bereits mehrere Shops geben, welche ebenfalls das gleiche Produkt anbieten würden. Derzeit wird durch das Gesundheitsministerium des Suchtmittelgesetzes geprüft, ob der Nutzhanf, wie er auch bezeichnet wird, aus der Suchtgiftegruppe entfernt werden soll. Er wäre dann generell legalisiert.

Erste Begeisterung wird schnell getrübt

Im vorgelegten Gesetzestext steht zum Thema Nutzhanf, dass dieser einen THC Wert nur bis 0,2% aufweisen darf. Das bedeutet, dass alles was darunter liegt nicht mehr zum Suchtmittelbegriff deklariert werden soll. Tinkturen und Tropfen dürfen aber nicht daraus hergestellt werden. Ob nun diese Form des Cannabis wirklich komplett legalisiert wird bleibt abzuwarten. In Deutschland ist die Situation noch eine ganz andere. Hier bleibt vorerst Cannabis, egal mit welchem Gehalt, illegal. Außer es handelt sich um ärztlich verordnetes Cannabis, welches dann aber ausschließlich mit entsprechendem Rezept an den speziellen Apotheken erhältlich ist.

Wenn Sie weitere Informationen zu den Themen der Nahrungsergänzungsmittel wünschen, dann empfehlen wir einen Besuch der Seite www.decouvie.com.

Verfasser:
Leoni-Daniela Unfried PR

Kontakt & weitere Informationen:
DecouVie GmbH
Bräugasse 2
D 91799 Rehlingen
Tel: +49 9142 96880
Email: info@decouvie.com
Beauty & Wellness
[lifepr.de] · 21.08.2017 · 09:52 Uhr
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