So will die Regierung den Wohnungsbau erhöhen

Um die Bau- und Wohnungswirtschaft zu stabilisieren, räumt die Regierung interne Barrieren frei

Die Regierung will der Bau- und Wohnungswirtschaft in Deutschland durch ein Maßnahmenpaket unter die Arme greifen. Um mehr Familien als bisher zu ermöglichen, sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen, soll die Einkommensgrenze, bis zu der ein zinsvergünstigtes Darlehen beantragt werden kann, von bisher 60.000 Euro Jahreseinkommen auf 90.000 Euro angehoben werden.

Weiterhin soll je weiterem Kind noch einmal 10.000 Euro hinzuverdient werden können. Die staatlich geförderten Kredithöchstbeträge steigen zudem um 30.000 Euro auf bis zu 270.000 Euro.

Die Bundesregierung plant für 2024 und 2025 ebenfalls ein Wohneigentumsprogramm „Jung kauft Alt“, welches durch die KfW abgewickelt wird. Es soll den Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden unterstützen und freiwillig bei Erwerb einschlägige Sanierungen incentivisieren, welche wiederum auch gefördert werden.

Da die Wirtschaftslage es nicht mehr zulässt, das Ziel von 400.000 neuen Wohnungen jährlich zu erreichen, müssen die Aktivitäten im Wohnungsbau massiv ausgeweitet werden. Auch Bürokratie soll abgebaut, Planungs- und Genehmigungsprozesse beschleunigt, die Digitalisierung forciert und innovative Bauverfahren befördert werden.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung vorgeschlagen, den Ländern im Zeitraum von 2022 bis 2027 Mittel in Höhe von insgesamt 18,15 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) soll die vergünstigte Abgabe bundeseigener Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau sowie für öffentliche Aufgaben bis 2029 ausweiten.

Zudem soll es für Gebäude, die Wohnzwecken dienen und mit deren Bau nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 begonnen wird, eine degressive Abschreibung mit jährlich sinkenden Abschreibungsbeträgen geben.

Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage hat die Bundesregierung von ihren Plänen abgesehen, die energetischen Vorschriften zu verschärfen und den sogenannten Effizienzhausstandard EH40 ab 2025 als verbindlichen gesetzlichen Neubaustandard zu verankern.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erklärte, es sei "nicht mehr nötig, auf die Schnelle EH40 einzuführen". Mit Einführung des Gebäudeenergiegesetzes sei schon sichergestellt, dass Neubauten ab 2024 "klimafreundlich" heizen.

Darum soll unter anderem der "Speed-Bonus" für den schnellen Einbau klimafreundlicher Heizungen steigen und auch auf Mieter und Vermieter ausgeweitet werden. In europäischen Verhandlungen über die EU-Gebäuderichtlinie will die Bundesregierung außerdem für "anspruchsvolle Sanierungsquoten" eintreten und verpflichtende Sanierung von Einzelwohngebäuden verhindern.

Darum besteht das Ziel, in Städten und Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten den Bau von preisgünstigem Wohnraum zu vereinfachen und zu beschleunigen. Damit verbunden ist die Schaffung einer befristeten Sonderregelung bis zum Jahresende.

Mit Blick auf die Planungs- und Umsetzungsverfahren wollen auch Bauamtsberge abgearbeitet werden, um beispielsweise Typengenehmigungen bundesweit anzuerkennen. Ein "Pakt für Planungs- und Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung" soll dazu Ende des Jahres mit den 16 Ländern abgeschlossen werden, bei der auch die Genehmigungsdauer auf drei Monate begrenzt werden soll.

Im kommenden Jahr soll zudem die sogenannte Wohngemeinnützigkeit "an den Start gehen", um Wohnungen mit dauerhafter Sozialbindung zu schaffen. Steuervorteile und Investitionszuschüsse sollen an soziale Einrichtungen, Stiftungen, kirchliche Träger oder Genossenschaften gehen.

Konkrete Festlegungen nennt das Papier jedoch nicht. Auch die Finanzierung wird ausgeklammert. Bei der Grunderwerbsteuer liegt keine Einigung mit den Bundesländern vor; hier sei eine "Öffnungsklausel" an die Länder gegangen, die allerdings bislang abgelehnt wurde. Weitere neue Ideen gibt es hier nicht.

Finanzen / Eulerpool Markets
[Eulerpool News] · 26.09.2023 · 10:00 Uhr
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