So regelt Telefónica ab Juli die Ausweispflicht für Prepaid-Kunden

München – In Deutschland sind mehr als 50 Millionen Prepaid-Karten aktiviert. Prepaid-Angebote versprechen eine flexible Nutzung ohne lange Vertragslaufzeit und eine Kostenkontrolle. Ab dem 1. Juli 2017 tritt jedoch eine gesetzlich vorgeschriebene, verschärfte Überprüfung von Ausweisdokumenten für Prepaid-Kunden aller Telekommunikationsanbieter in Kraft. Der Mobilfunknetzbetreiber Telefónica Deutschland (www.o2.de) stellte am Montag Lösungen vor, die Kunden künftig zur Identifizierung angeboten werden sollen. Die Aktivierung der SIM-Karte soll kurz nach dem erfolgreichen Nachweis der Identität erfolgen.

Aktivierung der SIM-Karte erst nach Prüfung des Ausweisdokuments

Das Ausweisdokument lasse sich nach dem Kauf der Prepaid-SIM-Karte und der anschließenden Registrierung direkt im Shop, online mit dem Video-Ident-Verfahren oder in einer Postfiliale vorzeigen. Der Identitätsnachweis sei sowohl mit einem Personalausweis, einem Reisepass, einem Aufenthaltstitel oder einem ausländischen Ausweisdokument möglich. Der Telekommunikationsanbieter ist verpflichtet, das Ausweisdokument zu prüfen, erst dann darf die SIM-Karte des Kunden aktiviert und für das Netz freigeschaltet werden.

Telefónica Deutschland weist darauf hin, dass auch künftig eine SIM-Karte online oder im Handel vor Ort gekauft werden könne. Doch abhängig davon, wo die Karte gekauft wurde, erfolgt dann in einem weiteren Schritt der Identitätsnachweis.

Identität in O2-Shop überprüfen lassen

In einem O2-Shop oder einem Partnershop lasse sich direkt vor Ort die Identität per Ausweisdokument prüfen. Die Shop-Mitarbeiter würden die gesetzlich vorgeschriebenen Daten für die Registrierung erheben und eine Ausweiskopie erstellen und die Daten an die Zentrale von Telefónica Deutschland übermitteln. Der Datenschutz werde dabei gewährleistet. In der Zentrale erfolge eine weitere Prüfung der Angaben. Ist alles korrekt, so erfolge die Freischaltung der SIM-Karte.

Video-Ident oder Post-Ident für online gekaufte SIM-Karten

Wurde die SIM-Karte online gekauft, so wird die SIM-Karte wie bislang auch per Post zugesandt. Konnten Kunden bislang ihre persönlichen Angaben selbst online eingeben oder per Telefon durchgeben, so ist ab Juli künftig nach Abschluss der Online-Registrierung entweder das Video-Ident-Verfahren oder die Legitimierung in einer Postfiliale erforderlich. Im Rahmen von Video-Ident überprüfe ein Video-Ident-Partner wie die Deutsche Post per Videoverbindung das Ausweisdokument am PC. Kunden müssen ihren Ausweis entsprechend in die Kamera halten. Nutzbar seien auch Smartphone und Tablets. Auch bei diesem Vorgehen werden die erhobenen Daten zur Prüfung an Telefónica gesendet.

Schließlich bleibe als weitere Alternative das Post-Ident-Verfahren in einer Postfiliale vor Ort. Ein dafür erforderlicher Coupon lasse sich direkt nach der Online-Registrierung generieren.

Wird die SIM-Karte im Supermarkt oder an einer Tankstelle gekauft, so lassen sich nach einer Online-Registrierung Video-Ident oder Post-Ident für den erforderlichen Identifikationsnachweis nutzen.

Mobilfunk
[onlinekosten.de] · 12.06.2017 · 13:15 Uhr
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