Sicher im Dunkeln nach Hause kommen
ARAG Experten mit Tipps für einen sicheren Heimweg in der dunklen Jahreszeit

14. November 2025, 09:21 Uhr · Quelle: LifePR
Bei kürzeren Tagen fühlen sich viele unsicher auf dem Weg nach Hause. ARAG-Experten geben praktische Ratschläge, um Risiken zu minimieren und sich besser zu schützen.

Düsseldorf, 14.11.2025 (lifePR) - Wenn die Tage kürzer werden, liegt der Heimweg oft im Dunkeln. Viele Menschen, vor allem Frauen, fühlen sich abends unsicher und meiden daher bestimmte Orte oder Verkehrsmittel, sobald es dunkel wird. Und das nicht ohne Grund: LautBundeskriminalamtwurde fast jede dritte Frau bereits Opfer eines Sexualdelikts. Die ARAG Experten geben Tipps, wie der Heimweg auch in der dunklen Jahreszeit sicherer werden kann.

Sichtbar und sicher unterwegs
Ein wichtiger Schritt beginnt laut ARAG Experten schon bei der Kleidung: Helle, reflektierende Stoffe oder Zubehör mit Leuchtstreifen machen Fußgänger und Radfahrer für Autofahrer sichtbar. Besonders bei dunkler Kleidung unterschätzen viele, wie spät sie von Autofahrern im Scheinwerferlicht erkannt werden. Reflektierende Armbänder, Schirme oder Taschen erhöhen die Sichtbarkeit deutlich.

Mit offenen Augen durch die Nacht
Vor allem nachts geht es darum, aufmerksam zu bleiben und seine Umgebung im Auge zu behalten. Daher raten die ARAG Experten beispielsweise davon ab, über Kopfhörer Musik zu hören. Zudem könnte es hilfreich sein, sich vorab über die Route Gedanken zu machen: Gibt es Kioske, Restaurants, Bars oder Geschäfte, die noch geöffnet und im Notfall gut erreichbar sind? Und wer es laut mag: Ein batteriebetriebener Taschenalarm, der auf Knopfdruck einen lauten Alarmton von sich gibt, passt in jede Tasche und kann mögliche Angreifer abschrecken.

Begleiter für den Heimweg
Wenn Freundin, Kumpel oder Partner nicht anwesend sind, sobald der Heimweg angetreten wird, könnte ein Telefonat helfen, sich sicherer zu fühlen. Was aber, wenn bereits alle schlafen? Die ARAG Experten empfehlen in diesen Fällen dasHeimwegtelefon. Hier sitzen Ehrenamtler am Telefon und unterhalten sich mit den Anrufenden, bis sie sicher zu Hause sind. Aufgenommen werden Name, Telefonnummer und Route, auf der der Anrufende unterwegs ist. Während des Telefonats verfolgen die Mitarbeiter den Heimweg über eine Karte und wissen so zu jeder Zeit, wo sich der Gesprächspartner befindet. Im schlimmsten Fall könnte daher auch umgehend die Polizei mit konkreten Ortsangaben informiert werden.

Die nächtlichen Helfer erreicht man unter der 0 30 – 12 07 41 82 von Sonntag bis Donnerstag von 21 Uhr bis Mitternacht sowie am Freitag und am Samstag von 21 bis um 3 Uhr morgens. Der Service finanziert sich über Spenden und ist daher kostenlos. Es fallen lediglich die Telefongebühren des jeweiligen Mobilfunkanbieters an. Wer sich selbst engagieren möchte, kann sichonline bewerben. Telefonisten benötigen lediglich einen zuverlässigen Computer mit einem Mikrofon oder ein Headset. Übrigens: Nicht nur Frauen dürfen das Heimwegtelefon nutzen.

„Schlumpfspray“ als Markierung?
Das großflächige Versprühen von blauer Farbe auf Haut oder Kleidung mittels des sogenannten „Schlumpfsprays“ mag auf Social Media harmlos wirken, rechtlich ist es jedoch heikel. Wer einen anderen Menschen ohne dessen Zustimmung dauerhaft kennzeichnet, läuft Gefahr, strafrechtlich belangt zu werden: Je nach Intensität kann das Verhalten den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen, an der Kleidung oder persönlichen Gegenständen Sachbeschädigung begründen oder als Nötigung bzw. Beleidigung gewertet werden. Darüber hinaus ist das gezielte „Markieren“ und anschließende Öffentlichmachen eines Tatverdächtigen eine Form der Selbstjustiz. Die ARAG Experten raten daher dringend davon ab, derartige Sprays zu verwenden und stattdessen die Strafverfolgung den zuständigen Behörden zu überlassen.

Pfefferspray-Einsatz nur zur Notwehr
Anders sieht es beim klassischen Pfefferspray aus. Dieses darf in Deutschland grundsätzlich zwar nur zur Tierabwehr frei verkauft werden. Liegt aber ein Notwehrfall vor, ist der Einsatz unter Umständen erlaubt. Doch der Rahmen ist eng: Denn nach Paragraf 32 Strafgesetzbuch ist Notwehr die Abwehr eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffs. Das bedeutet: Nur wenn tatsächlich eine unmittelbare Bedrohung besteht, darf man sich mit geeigneten Mitteln wehren, also auch mit Pfefferspray. Allerdings warnen die ARAG Experten vor dem Verhältnismäßigkeitsprinzip: Die Abwehrhandlung darf nicht über das hinausgehen, was zur Verteidigung erforderlich ist. Wer Pfefferspray leichtfertig einsetzt, riskiert eine Anzeige wegen Körperverletzung.

Selbstverteidigung – was ist erlaubt?
Neben Hilfsmitteln ist auch körperliche Selbstverteidigung erlaubt, solange sie der Abwehr eines aktuellen Angriffs dient. Kurse in Selbstverteidigung oder Deeskalation können helfen, in Stresssituationen handlungsfähig zu bleiben. Erlaubt ist grundsätzlich alles, was zur Verteidigung erforderlich und verhältnismäßig ist. Angefangen beim Wegstoßen bis hin zum Einsatz von Gegenständen zur Abwehr. Wichtig ist laut ARAG Experten, dass die Handlung nicht auf Vergeltung gerichtet ist. Wer etwa einen fliehenden Angreifer verfolgt und verletzt, handelt nicht mehr in Notwehr.

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[lifepr.de] · 14.11.2025 · 09:21 Uhr
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