Schuldenbremse für Opfer der Hochwasser-Katastrophe im Ahrtal gestrichen

Die FDP hat das Aussetzen der Schuldenbremse für dieses Jahr aufgrund der Hilfen für die Opfer der Hochwasser-Katastrophe im Ahrtal abgelehnt. FDP-Fraktionschef Christian Dürr erklärte, dass die Fluthilfen regulär aus dem Bundeshaushalt finanziert werden können.

Das Bundesfinanzministerium hat bekannt gegeben, dass im Bundeshaushalt 2023 voraussichtlich ein einstelliger Milliardenbetrag übrig bleiben wird. Dadurch stehen Mittel für den Aufbauhilfe-Fonds für das Ahrtal zur Verfügung, ohne dass weitere Sparmaßnahmen notwendig sind.

Dürr bezeichnete diese Entwicklung als positiv und betonte, dass eine Aussetzung der Schuldenbremse nur gerechtfertigt wäre, wenn der Staat akut überfordert wäre. Glücklicherweise sei dies nicht der Fall. Die FDP-Fraktion hätte ohnehin rechtliche Bedenken gehabt, zusätzliche Schulden für einen vergleichsweise kleinen Betrag aufzunehmen. Damit ist eine Aussetzung der Schuldenbremse für dieses Jahr vom Tisch.

Im Bundeshaushalt 2024 sind Hilfen in Höhe von 2,7 Milliarden Euro für die Opfer der Hochwasser-Katastrophe im Ahrtal im Jahr 2021 geplant. Die Bundesregierung prüft derzeit, ob dafür erneut die Schuldenbremse ausgesetzt werden soll. Dies wird von Politikern der Koalitionsfraktionen SPD und Grüne gefordert.

Des Weiteren könnte im Laufe des Jahres auch eine Aussetzung der Schuldenbremse in Betracht gezogen werden, falls deutlich mehr Geld für die Unterstützung der Ukraine erforderlich ist, als derzeit absehbar.

Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse erlaubt nur eine begrenzte Nettokreditaufnahme. In Fällen von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notlagen kann sie jedoch ausgesetzt werden, wenn dies die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt.

In einer Anhörung des Haushaltsausschusses des Bundestags am Donnerstag wurde unterschiedlich bewertet, ob die Finanzlage des Bundestags durch die Flut im Ahrtal auch im Jahr 2024 erheblich beeinträchtigt wird. Der Jurist Alexander Thiele betonte, dass auch relevante Finanzbeeinträchtigungen durch kleinere Beträge entstehen könnten, wenn bereits in anderen Jahren finanzielle Notlagen nicht durch Kreditaufnahmen bewältigt wurden. Der Ökonom und Berater von Finanzminister Christian Lindner (FDP) Lars Feld hingegen argumentierte, dass die Beträge für die staatliche Finanzlage nicht erheblich seien.

Der Bundestag hat die Schuldenbremse für das Jahr 2023 bereits zum vierten Mal in Folge ausgesetzt, als Folge eines Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts, das zu Milliardenlöchern im Bundesetat geführt hatte. Der Bundeshaushalt 2024 muss noch von Bundestag abgesegnet werden, und es sind Kürzungen an vielen Stellen geplant. (eulerpool-AFX)

Politics
[Eulerpool News] · 11.01.2024 · 19:14 Uhr
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