Saarland setzt Standards im Kampf gegen Vogelgrippe
Im Zuge eines besorgniserregenden Ausbruchs der Vogelgrippe hat das Saarland als erstes Bundesland Deutschlands eine Stallpflicht für Geflügel erlassen. Dieses wichtige Vorkehrungspaket des Landesamts für Verbraucherschutz (LAV) dient dem Schutz der Zucht- und Hausgeflügelbestände sowie anderer gehaltener Vögel. Schon ab Donnerstag gilt diese Maßnahme, wie das Umweltministerium des Saarlands bekannt gab.
Der Anlass dieser Entscheidung ist ein erster bestätigter Fall des H5N1-Virus bei einem Wildvogel im Saarland. Mit diesem Schritt zeigt das Landesamt Entschlossenheit, die Verbreitung der Geflügelgrippe so gut wie möglich einzudämmen. Ab dem 30. Oktober werden sämtliche Veranstaltungen mit Geflügel untersagt, um das Risiko einer weiteren Verbreitung zu minimieren. Die Einhaltung dieser Maßnahmen obliegt der Kontrolle durch das Umweltministerium und das Landesamt.
Bundesweit ist die Lage ebenfalls alarmierend: Laut dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) sind seit Anfang September über 31 Ausbrüche in Geflügelhaltungen und 131 Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln registriert worden. Die betroffenen Bundesländer strecken sich von Niedersachsen bis Bayern. Insgesamt ist eine halbe Million Hühner, Enten, Gänse und Puten in den Betrieben von der aktuellen Krise betroffen.
Die Geflügelindustrie fordert vermehrt ein bundesweites Aufstallungsgebot. Hans-Peter Goldnick, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft, betont in einem ZDF-Interview die Notwendigkeit dieser Maßnahme als einen der wichtigsten Schritte, um die Ausbreitung der Krankheit zu stoppen. Trotz der dramatischen Auswirkungen auf viele Vogel- und Geflügelarten sehen Fachleute die Geflügelpest für den Menschen als ungefährlich an.

