Saarland geht voran: Stallpflicht als Schutz vor Vogelgrippe eingeführt
Das Saarland ergreift bahnbrechende Maßnahmen im Kampf gegen die Vogelgrippe, indem es als erstes Bundesland eine Stallpflicht für Geflügel einführt. Wie das saarländische Umweltministerium bekanntgab, wird das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) diese Anordnung zum Schutz von Zucht- und Hausgeflügelbeständen sowie weiterer gehaltener Vögel umsetzen. Die Regelung tritt am Donnerstag in Kraft. Diese Maßnahme folgt auf die Bestätigung eines H5N1-Virusfalls bei einem Wildvogel im Saarland. Neben dieser Stallpflicht sollen ab dem 30. Oktober auch alle Veranstaltungen mit Geflügel verboten werden, um der weiteren Ausbreitung der Geflügelgrippe vorzubeugen. Das Umweltministerium und das LAV werden die Einhaltung dieser Schutzmaßnahmen überwachen.
Laut dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) zieht sich die aktuelle Vogelgrippe-Welle durch ganz Deutschland, mit über 31 Ausbrüchen in Geflügelhaltungen sowie 131 Fällen bei Wildvögeln seit September. Besonders betroffen sind die Bundesländer Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Thüringen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern, was mehr als einer halben Million Hühner, Enten, Gänse und Puten zusetzt.
Die Geflügelbranche fordert zudem verstärkt ein bundesweites "Aufstallungsgebot", wie Hans-Peter Goldnick, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft, betonte. Die Vogelgrippe, eine ernsthafte Bedrohung für viele Vogelarten, bleibt für den Menschen laut Experten jedoch ungefährlich.

